Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl

Anlässlich der Landtagwahl am 25. September 2022 wird gemäß § 38 Abs. 3 der Tiroler Landtagswahlordnung 2017 kundgemacht:

1. Wahllokal und dazugehörige Verbotszone:

Bezeichnung: Volksschule Hatting
Adresse: Schulgasse 1
Verbotszone: 50 m im Umkreis

2. Wahlzeit: 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Während der Wahlzeit ist die Stimmabgabe durchgehend möglich. Der Wahlbehörde ist zur Stimmabgabe ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein und dergleichen), aus dem die Identität des Wählers ersichtlich ist, oder eine sonstige amtliche Urkunde, mit der die Identität nachgewiesen werden kann, vorzulegen. Verschlossene Wahlkarten können am Wahltag nur mehr bei der Wahlbehörde, in deren Wählerverzeichnis der Wähler eingetragen ist, während der Wahlzeit dieser Wahlbehörde abgegeben werden.

3. Am Wahltag ist innerhalb der Verbotszone

a) jede Art der Wahlwerbung, wie Ansprachen an die Wähler, Verteilung von Wahlaufrufen und Wahlwerberlisten und dergleichen,

b) jede Ansammlung von Menschen und

c) das Tragen von Waffen (außer durch Organe d. öffentlichen Sicherheitsdienstes)

verboten.

4. Übertretungen dieser Verbote werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 2.500,- Euro geahndet.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

Kundmachung
angeschlagen am 26.07.2022
abgenommen am 26.09.2022

Drucken E-Mail

adler help

piu