Kundmachung über die Ausschreibung der Wahl zum Tiroler Landtag

Die Tiroler Landesregierung hat mit der Kundmachung vom 27. Juni 2022, LGBl. Nr. 61/2022, die Wahl zum Tiroler Landtag auf Sonntag, den 25. September 2022, ausgeschrieben. Als Stichtag wurde der 28. Juni 2022 festgesetzt. Als Tag der Wahlausschreibung gilt der 27. Juni 2022.

Wahlberechtigt sind: a) österreichische Staatsbürger, die in Tirol ihren Hauptwohnsitz haben, spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, und b) österreichische Staatsbürger, die vor der Verlegung ihres Hauptwohnsitzes in das Ausland diesen in Tirol hatten, spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, für die Dauer ihres Aufenthaltes im Ausland, längstens für zehn Jahre.

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist, abgesehen vom Wahlalter, nach dem Stichtag zu beurteilen. Das Wahlrecht nach lit. b kann bei der Landtagswahl nur ausgeübt werden, wenn rechtzeitig die Eintragung in die Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland bei einer Tiroler Gemeinde beantragt wurde.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

Kundmachung angeschlagen am: 27.06.2022

Drucken