Kundmachung der Wahllokale, Wahlzeiten und Verbotszonen
Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2022
Gemeinde Hatting
Nach § 46 der Tiroler Gemeindewahlordnung 1994, LGBl. Nr. 88, werden folgende Wahllokale, Wahlzeiten und Verbotszonen kundgemacht:
Spr. |
Bezeichnung |
Anschrift |
Öffnungszeit |
barriere- |
Verbots- |
||
von |
bis |
||||||
1 |
Volksschule Hatting |
Schulgasse 1, 6402 Hatting |
07:00 |
14:00 |
ja |
50 m im Umkreis des Wahllokals |
Im Gebäude des Wahllokales und innerhalb der Verbotszone sind am Wahltag jede Art der Wahlwerbung, insbesondere durch Ansprachen an die Wähler, durch Anschlag oder Verteilen von Wahlaufrufen oder von Wahlwerberlisten, ferner jede Ansammlung von Menschen und das Tragen von Waffen verboten. Vom Verbot des Waffentragens sind die sich im Dienst befindenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ausgenommen.
Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 2.500,- Euro zu ahnden ist.
Für die Gemeindewahlbehörde:
Gemeindewahlleiter Dietmar Schöpf eh.
Angeschlagen am: 15.12.2021
Abgenommen am: 28.02.2022