Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2022

Gemeinde Hatting

KUNDMACHUNG
über die
Ausschreibung der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2022

Die Tiroler Landesregierung hat nach § 3 der Tiroler Gemeindewahlordnung 1994, LGBl. Nr. 88, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 116/2020, die allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des(r) Bürgermeisters(in) für alle Gemeinden Tirols mit Ausnahme der Landeshauptstadt Innsbruck auf

Sonntag, den 27. Februar 2022

ausgeschrieben.

Als Stichtag wird der 15. Dezember 2021 bestimmt. Als Tag der engeren Wahl der(r) Bürgermeisters(in) wird Sonntag, der 13. März 2022, bestimmt.

Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger und jede Unionsbürgerin, der/die

a) in der Gemeinde seinen/ihren Hauptwohnsitz hat, es sei denn, dass er/sie sich noch nicht ein Jahr in der Gemeinde aufhält und sein/ihr Aufenthalt offensichtlich nur vorübergehend ist,

b) vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und

c) spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist, abgesehen vom Wahlalter, nach dem Stichtag zu beurteilen.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

Angeschlagen am:

24.11.2021

Abgenommen am:

28.02.2022

 

Drucken