Kundmachung - Jungjägerprüfung 2022 (Ausschreibung)

Hatting, 03.11.2021

Zahl:

747/2021

Betreff:

Ausschreibung der Jungjägerprüfung 2022

Die gemäß § 3 Abs. 1 der ersten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004, LGBl. Nr. 118/2015 idgF, jährlich abzuhaltende Jungjägerprüfung wird für den Bereich der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck im Jahr 2022 auf folgende Termine ausgeschrieben:

02.04.2022 (praktischer Teil/Prüfungsschießen)

19.04.2022 bis voraussichtlich 29.04.2022 (theoretischer Teil)

Der praktische Prüfungsteil wird am Schießstand in Zirl und der theoretische Prüfungsteil in der Geschäftsstelle des Tiroler Jägerverbandes abgehalten werden.

BewerberInnen um Zulassung zur Prüfung werden eingeladen, ein mit € 14,30 zu vergebührendes Ansuchen, aus welchem Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und Staatsbürgerschaft hervorgehen samt Geburtsurkunde sowie einer Bestätigung über die Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang des Tiroler Jägerverbandes gemäß § 4 Abs. 2 der ersten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz, LGBl. 118/2015 idgF., bis spätestens 04. März 2022 bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck einzubringen.

Hinsichtlich des Umfanges des Prüfungsstoffes wird auf die einschlägigen Bestimmungen des § 6 Abs. 1 der ersten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz, LGBl. 118/2015 idgF., verwiesen.

Prüfungsgebühren:

 

Prüfungsgebühr:

€ 50,00

Strafregisterauszug:

€ 14,30

Antragsgebühr:

€ 14,30

Zeugnisgebühr:

€ 14,30

je Beilage:

€ 3,90

Verwaltungsabgabe:

€ 5,00

Die anfallenden Gebühren werden mittels Erlagschein vorgeschrieben, ebenfalls werden die Termine für die Schießprüfung und die theoretische Prüfung in der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck dem Antragsteller schriftlich bekannt gegeben.

Für den Bezirkshauptmann: Geiblinger

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