Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2020 der Gemeinde Hatting
Hatting, 06.09.2020
Kundmachung
Gemäß § 38 VRV 2015 (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015) iVm § 108 Abs. 5 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass der Entwurf der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2020 der Gemeinde Hatting von
Montag, 7. September 2020
bis einschließlich
Montag, 21. September 2020
während der Amtsstunden im Gemeindeamt Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebewohner während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in den Entwurf der Eröffnungsbilanz Einsicht nehmen und hierzu schriftliche Einwendungen erheben, die der Gemeinderat bei der Beratung über die Eröffnungsbilanz behandeln wird.
Der Bürgermeister: Schöpf Dietmar eh.
Angeschlagen am: |
07.09.2020 |
Abgenommen am: |
22.09.2020 |