Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2020 der Gemeinde Hatting

Hatting, 06.09.2020

Kundmachung

Gemäß § 38 VRV 2015 (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015) iVm § 108 Abs. 5 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass der Entwurf der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2020 der Gemeinde Hatting von

Montag, 7. September 2020

bis einschließlich

Montag, 21. September 2020

während der Amtsstunden im Gemeindeamt Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebewohner während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in den Entwurf der Eröffnungsbilanz Einsicht nehmen und hierzu schriftliche Einwendungen erheben, die der Gemeinderat bei der Beratung über die Eröffnungsbilanz behandeln wird.

Der Bürgermeister: Schöpf Dietmar eh.

 

Angeschlagen am:

07.09.2020

Abgenommen am:

22.09.2020

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