Flächenwidmungsplanänderung 318-2020-00002 - Kostner Johannes

Hatting, 10.06.2020

Zahl:

031-2/2020

Betreff:

Flächenwidmungsplanänderung 318-2020-00002

Kundmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung am 26.05.2020 gemäß § 68 Abs. 3 i.V.m § 63 Abs. 9 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, beschlossen, den von DI Ofner vom 25.05.2020, Zahl 19099, mit der Planungsnummer: 318-2020-00002, ausgearbeiteten und geänderten Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting durch zwei Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting vor:

Anpassung bzw. Ergänzung der Planung mit folgender textlicher Festlegung in Bezug auf die Lärm-situation:

Umwidmung

Grundstück 1579/5 KG 81302 Hatting
rund 500 m²
von Freiland § 41
in
Wohngebiet § 38 (1) mit eingeschränkter Baulandeignung § 37 (3,4,5), Festlegung Zähler: 1, Festlegung Erläuterung: Jeder Aufenthaltsraum muss eine natürliche Lüftungsmöglichkeit entlang der Ost-, Süd- oder Westfassade aufweisen

Die Auflegung erfolgt nur im Umfang der oben beschriebenen Änderungen.

Die 2-wöchige Auflage erfolgt vom 10.06.2020 bis einschließlich 25.06.2020.

Die maßgeblichen Unterlagen liegen während der Auflagefrist zu den Amtsstunden mit Parteienverkehr im Gemeindeamt Hatting zur Einsichtnahme auf und sind im Internet einzusehen.

Gleichzeitig wurde gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Gemäß § 63 Abs. 1 i.V.m. § 63 Abs. 4 TROG 2016 haben Personen, die in der Gemeinde Hatting  ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Hatting eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, das Recht, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zu den aufgelegten Änderungen des Entwurfs abzugeben.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

Angeschlagen am:

10.06.2020

Abgenommen am:

03.07.2020

 

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