Flächenwidmungsplanänderung 318-2020-00001

Hatting, 08.04.2020

Zahl:

031-2/2020

Betreff:

Flächenwidmungsplanänderung 318-2020-00001

Kundmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung vom 10.03.2020 zu Tagesordnungspunkt 12 gemäß § 68 Abs. 3 i.V.m § 63 Abs. 9 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, beschlossen, den vom Planer AB Ofner ausgearbeiteten Entwurf vom 11. Februar 2020, mit der Planungsnummer 318-2020-00001, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting im Bereich der GP 1543/5 KG 81302 Hatting durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting vor:

Umwidmung

Grundstück 1543/5 KG 81302 Hatting rund 820 m² von Freiland § 41 in landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5)

Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Hatting eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Gleichzeitig wurde gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

Angeschlagen am:

08.04.2020

Abgenommen am:

15.05.2020

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