Verordnung Waldumlage 2020

Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Hatting vom 17.12.2019 über die Festsetzung einer Waldumlage

Aufgrund des § 10 Abs. 1 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr. 55, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 144/2018, wird zur teilwesen Deckung des jährlichen Personal- und Sachaufwandes für die Gemeindewaldaufseher verordnet:

 § 1
Waldumlage, Umlagesatz

Die Gemeinde Hatting erhebt eine Waldumlage und legt den Umlagesatz einheitlich für die Waldkategorien Wirtschaftswald, Schutzwald im Ertrag und Teilwald im Ertrag mit 100 v.H. der von der Tiroler Landesregierung durch Verordnung vom 4. Dezember 2019, LGBl. Nr. 143/2019, festgesetzten Hektarsätze fest.

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Inkrafttreten

 Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

 Der Bürgermeister:

Dietmar Schöpf eh.

 

Kundmachungsvermerk:

Vermerk aufsichtsbehördliche Zurkenntnisnahme:

 

 

 

 

Angeschlagen am:

30.12.2019

Zur Kenntnis genommen am:  07.01.2020

Abgenommen am:

14.01.2020

Geschäftszahl:  Gem-G-70318/1/20-2020

 

 

 

Der Bürgermeister:
Dietmar Schöpf eh.

 

 

 

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