Bebauungsplan 318B025-19 im Planungsbereich: Bahnstraße / Rödlach

Hatting, 24.10.2019

Zahl:

Bauakt

Betreff:

Bebauungsplan 318B025-19
im Planungsbereich: Bahnstraße / Rödlach

Kundmachung

Es wird gemäß § 68 Abs. 2 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 27.08.2019 die Neuerlassung des von DI Erwin Ofner ausgearbeiteten Entwurfes über die Erlassung des Bebauungsplanes 318B025-19 vom 15.07.2019, gemäß § 66 Abs. 1 bzw. 2 TROG 2016 beschlossen hat.

Der Bebauungsplan tritt gemäß § 68 Abs. 2 TROG 2016 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde.

Der Bebauungsplan liegt gemäß § 68 Abs. 4 TROG 2016 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

Angeschlagen am:

24.10.2019

Abgenommen am:

08.11.2019

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