Flächenwidmungsplanänderung 318-2019-00001

Hatting, 12.06.2019

Zahl:

031-2/2019

Betreff:

Flächenwidmungsplanänderung 318-2019-00001

Kundmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung vom 11.06.2019 zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 71 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, beschlossen, den vom Planer AB Ofner ausgearbeiteten Entwurf vom 13. Februar 2019, mit der Planungsnummer 318-2019-00001, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde im Bereich 1404, 1403/1 KG 81302 Hatting (zur Gänze/zum Teil) durch 4 Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting vor:

Umwidmung

Grundstück 1403/1 KG 81302 Hatting rund 169 m² von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1)

weiters Grundstück 1404 KG 81302 Hatting rund 66 m² von Wohngebiet § 38 (1) in Geplante Örtliche Straße § 53.1

sowie rund 66 m² von Wohngebiet § 38 (1) in Freiland § 41

Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Hatting eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Gleichzeitig wurde gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

Angeschlagen am:

12.06.2019

Abgenommen am:

19.07.2019

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