Kundmachung - Jagdprüfung 2019 (Ausschreibung)

Hatting, 11.12.2018

Zahl:

747/2018

Betreff:

Jagdprüfung 2019

 

Die gemäß § 3 (1) der Ersten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004, LGBl. Nr. 118/2015 i.d.g.F. jährlich abzuhaltende Jungjägerprüfung wird für den Bereich der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck im Jahr 2019 auf folgende Termine ausgeschrieben:

Samstag, 30.03.2019 (praktischer Teil/Prüfungsschießen)
ab Dienstag, 09.04.2019 (theoretischer Teil)

in der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, Gilmstraße 2, 6020 Innsbruck

BewerberInnen um Zulassung zur Prüfung werden eingeladen, ein mit € 14,30 zu vergebührendes Ansuchen, aus welchem Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und Staatsbürgerschaft hervorgehen samt Geburtsurkunde sowie einer Bestätigung über die Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang des Tiroler Jägerverbandes gemäß § 4 Abs. 2 der ersten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz LGBl. 118/2015, bis spätestens 28.02.2019 bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck einzubringen.

Hinsichtlich des Umfanges des Prüfungsstoffes wird auf die einschlägigen Bestimmungen des § 6 (1) der ersten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz verwiesen.

Prüfungsgebühren:

 

Prüfungsgebühr:

€ 50,00

Strafregisterauszug:

€ 14,30

Antragsgebühr:

€ 14,30

Zeugnisgebühr:

€ 14,30

je Beilage:

€ 3,90

Verwaltungsabgabe:

€ 5,00

Die anfallenden Gebühren werden mittels Erlagschein vorgeschrieben, ebenfalls werden die Termine für die Schießprüfung und die theoretische Prüfung in der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck dem Antragsteller schriftlich bekannt gegeben.

Für den Bezirkshauptmann: Geiblinger

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