Approbationsbefugnis gem. § 55 Abs. 6 Tiroler Gemeindeordnung

KUNDMACHUNG

Hatting, am 08.08.2018

Zahl: 010-0/2018, Personalakt

Betr.:Approbationsbefugnis gem. § 55 Abs. 6 Tiroler Gemeindeordnung

Gemäß § 55 Abs. 6 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl Nr. 36/2001 idgF, wird Herrn Amtsleiter Alfons Valtiner die Berechtigung zur Unterfertigung von Schriftstücken und zur Abgabe mündlicher Erklärungen im Namen des Bürgermeisters für folgende Bereiche übertragen:

  • Für alle Verwaltungsbereiche, insbesondere für alle bau- und raumordnungsrechtlichen Belange, für die eine Zuständigkeit des Bürgermeisters gegeben ist
  • Für alle privatwirtschaftlichen Bereiche, für die eine Zuständigkeit des Bürgermeisters gegeben ist.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf

 

Angeschlagen am: 08.08.2018

Abgenommen am: 17.08.2018

 

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