Approbationsbefugnis gem. § 55 Abs. 6 Tiroler Gemeindeordnung
KUNDMACHUNG
Hatting, am 08.08.2018
Zahl: 010-0/2018, Personalakt
Betr.:Approbationsbefugnis gem. § 55 Abs. 6 Tiroler Gemeindeordnung
Gemäß § 55 Abs. 6 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl Nr. 36/2001 idgF, wird Herrn Amtsleiter Alfons Valtiner die Berechtigung zur Unterfertigung von Schriftstücken und zur Abgabe mündlicher Erklärungen im Namen des Bürgermeisters für folgende Bereiche übertragen:
- Für alle Verwaltungsbereiche, insbesondere für alle bau- und raumordnungsrechtlichen Belange, für die eine Zuständigkeit des Bürgermeisters gegeben ist
- Für alle privatwirtschaftlichen Bereiche, für die eine Zuständigkeit des Bürgermeisters gegeben ist.
Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf
Angeschlagen am: 08.08.2018
Abgenommen am: 17.08.2018