„ORF ohne Zwangsgebühren“

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

„ORF ohne Zwangsgebühren“

Aufgrund der am 4. Juli 2018 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgegebenen Entscheidungen des Bundesministers für Inneres betreffend das oben angeführte Volksbegehren wird verlautbart:

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 1. Oktober 2018, bis (einschließlich) Montag, 8. Oktober 2018, in jeder Gemeinde in den Text samt Begründung des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf dem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österr. Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 27. August 2018 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

In dieser Gemeinde können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse: Gemeindeamt Hatting, Bahnstraße 2 an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:

 

Montag, 1. Oktober 2018, von 08:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag, 2. Oktober 2018, von 08:00 bis 20:00 Uhr

Mittwoch, 3. Oktober 2018, von 08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag, 4. Oktober 2018, von 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag, 5. Oktober 2018, von 08:00 bis 20:00 Uhr

Samstag, 6. Oktober 2018, von 10:00 bis 12:00 Uhr

Sonntag, 7. Oktober 2018, geschlossen

Montag, 8. Oktober 2018, von 08:00 bis 16:00 Uhr

 

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (8. Oktober 2018), 20.00 Uhr, durchführen.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

Angeschlagen am: 25.07.2018

Abgenommen am: 09.10.2018

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