Bebauungsplan 318B020-17 im Planungsbereich: Hattingerberg West / Smolle

Hatting, 07.02.2018

Zahl:

Bauakt

Betreff:

Bebauungsplan 318B020-17 im Planungsbereich: Hattingerberg West / Smolle

Kundmachung

Auf Antrag des Bürgermeisters hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 06.02.2018 zu Tagesordnungspunkt 8 gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, beschlossen, den von DI Erwin Ofner ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung des Bebauungsplanes 318B020-17, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Erwin Ofner, durch vier Wochen hindurchim Gemeindeamt Hatting während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Gleichzeitig wurde gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Hatting eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Dieser Bebauungsplan liegt in der Zeit vom

07.02.2018 bis 08.03.2018

im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

Angeschlagen am:

07.02.2018

Abgenommen am:

16.03.2018

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