Änderung bei vierteljährlichen Gemeindevorschreibungen

Hatting, am 20.01.2016

Zahl:

900-0/2016

Betreff:

Gemeindevorschreibungen – ÄNDERUNG

INFORMATION

Auf Verlangen des Landesverwaltungsgerichtes Tirol wurden die Rechtsmittelbelehrungen für Steuervorschreibungen neu konzipiert, was zu einer Trennung der Vorschreibung ab 01.01.2016 führt.

Sie werden in Zukunft bei den vierteljährlichen Gemeindevorschreibungen eventuell getrennte Zusendungen erhalten, da je nach Abgabenart verschiedene Formulare (mit bzw. ohne Rechtsmittelbelehrung) verwendet werden müssen.

Bei den Online-Überweisungen wird ersucht, die jeweilige Zahlungsreferenz in das dafür vorgesehene Feld einzutragen.

Für weitere Auskünfte können Sie sich jederzeit mit der Gemeindebuchhaltung zu den öffentlichen Amtsstunden in Verbindung setzen.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf 

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