Gebühren - Hatting

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 Änderung bei vierteljährlichen Gemeindevorschreibungen Siehe

Abgabenart (inkl. MwSt.)

Aktueller Stand (01.01.2024)

EURO

Müllgebühren

Grundgebühr:

 

 

a) 1-Personen-Haushalt:

51,96 / Jahr

 

b) Jede weitere Person:

9,96 / Jahr

 

c) Gewerbebetriebe pro Betriebsstandort:

91,20 / Jahr

 

Von d. Abgabenpflicht nach lit.c) sind ausgenommen:    - Betriebe ohne betriebsbezogene Räumlichkeiten im Gemeindegebiet oder deren Tätigkeit überwiegend außerhalb des Betriebsstandorts durchgeführt wird.                             Ein-Personen-Unternehmen (EPU), die ohne unselbständig Beschäftigte (auch ohne geringfügig Beschäftigte) tätig sind, aber nur unter der Voraussetzung, dass der/die Betriebsinhaber/in mit Haupt- oder Nebenwohnsitz nach den Bestimmungen des Meldegesetzes am Betriebsstandort in Hatting gemeldet ist.

 

 

Entleerungsgebühr für Restmüll

 

 

120 Liter

4,20

 

240 Liter

8,40

 

660 Liter

17,64

 

800 Liter

20,40

 

1100 Liter

28,44

 

Bioabfallgebühr*:

 

 

a) 1-Personen-Haushalt:

51,96 / Jahr

 

b) Jede weitere Person:

9,96 / Jahr

 

Diese Gebühr beinhaltet die Entleerung eines 120 l Behälters !

 

 

Entleerungsgebühr für jede weitere 120 Liter (Schleife):

4,90

 

c) Gewerbebetriebe pro Betriebsstandort:

91,20 / Jahr

 

Von d. Abgabenpflicht nach lit.c) sind ausgenommen:      - Betriebe ohne betriebsbezogene Räumlichkeiten im Gemeindegebiet oder deren Tätigkeit überwiegend außerhalb des Betriebsstandorts durchgeführt wird.                                Ein-Personen-Unternehmen (EPU), die ohne unselbständig Beschäftigte (auch ohne geringfügig Beschäftigte) tätig sind, aber nur unter der Voraussetzung, dass der/die Betriebsinhaber/in mit Haupt- oder Nebenwohnsitz nach den Bestimmungen des Meldegesetzes am Betriebsstandort in Hatting gemeldet ist.

 

 

Sperrmüllgebühr je angefangenem m³ (¼ m³ verr.  Mindestmenge):

30,00 / m³

 

Holzentsorgung je angefangenem m³ (¼ m³ verr. Mindestmenge):

24,00 / m³

 

Strauch- u. Baumschnitt je angefang. m³ (max. 2 m³ und ¼ m³ verr. Mindestmenge):

9,60 / m³

 

Bauschutt:

 

 

¼ m³ (verrechnete Mindestmenge)

9,00

 

1 m³ (entgegengenommene Höchstmenge):

36,00

 

Miete Müllbehälter 120 Liter

8,80 / Jahr

 

Miete Müllbehälter 240 Liter

11,80 / Jahr

 

Miete Müllbehälter 800 Liter

21,00 / Jahr

  PKW-Reifen ohne Felgen:              3,48
  PKW-Reifen mit Felgen:              7,08
  LKW-Reifen ohne Felgen:              6,97
  LKW-Reifen mit Felgen:              8,72
  Reifen für Traktor-Anhänger:             7,08
  Akkus normal:              2,18
  Akkus groß:              4,36
 

Müllsäcke/Müllbehälter/Transponder:

   

 

Biosack 120 Liter

1,00 

 

Biosack 8 bzw. 10 Liter

 0,20

 

Restmüllsack 60 Liter (beinhaltet bereits die entsprechende Entleerungsgebühr)  

2,50 

  Müllbehälter 120 Liter  30,00 
  Müllbehälter 240 Liter  40,00
  Miete Müllbehälter 120 Liter  8,80
  Miete Müllbehälter 240 Liter  11,80
  Miete Müllbehälter 800 Liter  21,00
  Transponder/Chip (für RM-Entleerung)  7,00
     

Friedhofgebühren

Einmalige Grundgebühr bei erstmaliger Errichtung:

 

 

Grabstätte - klein (Erdgrab)

60,00

 

Grabstätte - groß (Erdgrab)

100,00

 
Urnenwandgrab / Nord

100,00

 

Erdurnengrab / Ost 

100,00

 
Urnenstele (halbe & ganze Kammer) 

100,00 
 
Einmalige Gebühr für die generelle Errichtung einer Grabstätte (f. Graböffnungsarbeiten): 
 
 
Grabstätte - klein (Erdgrab)

250,00
 
Grabstätte - groß (Erdgrab)

250,00
 
Grabstätte - klein od. groß (Erdgrab) / für die Beisetzung einer Urne 

50,00
 
Urnenwandgrab / Nord 

300,00 (von der Gde. zu beziehende Urnentafel)
 
Erdurnengrab / Ost 

100,00 (von der Gde. zu beziehende kleine  Urnentafel)
200,00 (von der Gde. zu beziehende mittlere Urnentafel)
300,00 (von der Gde. zu beziehende große Urnentalfel) 
 
Urnenstele 

300,00 (von der Gde. zu beziehende Urnentafel)

 

Jährlich lfd. Gebühr:

 

 

Grabstätte - klein (Erdgrab)

15,00

 

Grabstätte - groß (Erdgrab)

25,00

 
Urnenwandgrab / Nord 

25,00
 
Erdurnengrab / Ost 

25,00

 

Urnenstele (halbe & ganze Kammer)

25,00

 
Sonstige Gebühren:
 
 
Benützung der Aufbahrungshalle (einmalig)

30,00
 
Bei Exhumierungen und Umbettungen werden die tatsächlich anfallenden Kosten seitens der Gemeinde entsprechend vorgeschrieben. 
 
 
Bei Grabbeseitigungen durch die Gemeinde werden die tatsächlichen Kosten vorgeschrieben. 
 
 
Bei Entfernung von Blumen und Kränzen durch die Gemeinde werden die tatsächlichen Kosten vorgeschrieben. 

 

Hundesteuer

Jahrespauschale (1/4-jährliche Vorschreibung):

100,00 / Hund

Erschließungsbeitrag

€ 12,60 pro m³ Baumasse x 70 % +
€ 12,60 pro m² Bauplatz x 150 %

Wassergebühren

Wasseranschlussgebühr:

3,83 / m³

 

Wasseranschlussgebühr (befestigte Schwimmbecken):

2,87 / m³

 

Wasserbenützungsgebühr:

1,13 / m³

 

Zählermieten:

 

 

a) für 3 m³ Wasserzähler

6,80

 

b) für 7 m³ Wasserzähler

11,20

 

c) für 20 m³ Wasserzähler

16,00

 

d) für Großbereichszähler

28,00

Kanalgebühren

Kanalanschlussgebühr:

6,35 / m³

 

Kanalbenützungsgebühr:

2,53 / m³

Verwaltungsabgaben

LGBl. Nr. 31/2007 i.d.g.F.

 

Grundsteuer A

500 % des Messbetrages

 

Grundsteuer B

500 % des Messbetrages

 

Kommunalsteuer

3 % der Bemessungsgrundlage

 

Kindergarten

Monatsbeitrag

35,00 / Kind (halb/- ganztägig)

 

Jedes weitere Kind aus derselben Familie

17,50

 

Beitrag für Mittagessen (GR-Beschluss vom 04.07.2023)

   5,00 / Essen  

  Betreuung mit Mittagstisch von Mo.- Do. bis 14:30 Uhr, Fr. bis 14:00 Uhr (Anmeldung wöchentlich flexibel möglich)

    3,00 / Tag

  Betreuung mit Mittagstisch bis 17:00 Uhr (richtet sich nach Bedarfserhebungsergebnis - Fixanmeldung für die Dauer eines Semesters)   
  1 Tag pro Woche     35,00 / Monat
  2 Tage pro Woche     70,00 / Monat
  3 Tage pro Woche   105,00 / Monat
  4 Tage pro Woche   140,00 / Monat
  Nachlass des Betreuungstarifs für jedes weitere Kind aus derselben Familie

25 %

  flexible Betreuung bis 17:00 Uhr - falls bedarfsgemäß überhaupt angeboten bzw. eingerichtet (wenn eine besondere Notlage eintritt)  10,00 / Nachm. 
  Jausenzeit im KG - Kostenbreitrag (GR-Beschluss vom 04.07.2023) 1,50 / Tag (in bar am Ende des  KG-Monats
  Gebühr bei Überschreitung der vorgegebenen Abholzeiten (GR-Beschluss vom 12.07.2022)

20,00 / angef. Viertelstunde  

Kinderkrippe "Die Winzinger"

Betreuungstarife: (GR-Beschluss vom 04.07.2023 bzw. für 1 x Betreuung am Nachmittag, Spontanbetreuungen und Betreuung in den Sommermonaten Juli und August werden die seitens der Gemeinde Inzing festgesetzten und in regelmäßigen Abständen geänderten Kosten lt. Grundsatzbeschluss der Gemeinde Hatting vom 09.03.2021 übernommen)

 

 

1 x Betreuung am Vormittag bis 13:00 Uhr / Woche 

    57,00 / Monat

 

2 x Betreuung am Vormittag bis 13:00 Uhr (Minimum) / Woche

 114,00 / Monat

 

3 x Betreuung am Vormittag bis 13:00 Uhr / Woche 

  171,00 / Monat

 

4 x Betreuung am Vormittag bis 13:00 Uhr / Woche 

  228,00 / Monat

 

5 x Betreuung am Vormittag bis 13:00 Uhr / Woche 

 285,00 / Monat 

 

1 x regelmäßige Nachmittag / Woche

 33,34 / Monat 

 
einmalige Spontanbetreuung am Vormittag 

11,11 / Tag 
 
einmalige Spontanbetreuung am Nachmittag 

 5,55 / Tag 
 

Sommerbetreuung Vormittag bis 13:00 Uhr 

11,11 / Tag  

 

Sommerbetreuung Nachmittag bis 17:00 Uhr 

      5,55 / Tag 

 

Beitrag für Mittagessen (GR-Beschluss vom 04.07.2023) 

  3,50 / Essen 

Schülerhort - NMS Inzing

Betreuungstarife: (GR-Beschluss vom 04.07.2023 bzw. für Spontanbetreuung und Betreuung in den Sommermonaten Juli und August werden die seitens der Gemeinde Inzing festgesetzten und in regelmäßigen Abständen geänderten Kosten lt. Grundsatzbeschluss der Gemeinde Hatting vom 09.03.2021 übernommen)

 

 

1 x Betreuung / Woche 

 57,00 / Monat

 

2 x Betreuung / Woche  

 114,00 / Monat 

 

3 x Betreuung / Woche 

171,00 / Monat

 

4 x Betreuung / Woche  

228,00 /Monat

 

5 x Betreuung / Woche  

285,00 /Monat

 
einmalige Spontanbetreuung 

11,11 / Tag 
 
Sommerbetreuung Vormittag bis 13:00 Uhr 

11,11 / Tag 
 

Sommerbetreuung Nachmittag bis 17:00 Uhr 

      5,55 / Tag 

 

Beitrag für Mittagessen  (GR-Beschluss vom 04.07.2023)

     5,50 / Essen 

 

Nachlass des Betreuungstarifs für jedes weitere Kind aus derselben Familie (GR-Beschluss vom 30.05.2017)

 50 %

Schulische Tagesbetreuung/ 
Flexibler Mittagstisch - Volksschule Hatting

Betreuungstarif  

7,00 / Tag → max. € 35,00 im Monat 

Mitbetreuung in der  Volksschule  von 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr ohne Mittagstisch    Betreuungstarif   4,00/Tag/Monat (außer Kinder v. Hattingerberg)
Ferienbetreuung Kindergarten & Volksschule ab den Sommerferien 2024     (GR-Beschluss vom 28.11.2023)    10,00 / Tag  

 

Beitrag für Mittagessen (GR-Beschluss vom 04.07.2023)   

5,00 / Essen  

Leihgebühren

Anbohrgerät (ohne Arbeiter):

24,00


*Diese Gebühr gilt nur für Haushalte, welche nachweislich keine Eigenkompostierung betreiben und beinhaltet die Entleerung eines 120-Liter-Behälters pro Abfuhr und Haushalt.

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