Kindergeld Plus

Gewährung von Kindergeld Plus

Allgemeine Informationen

Das Tiroler Kindergeld Plus ist eine Familenförderungsleistung des Landes Tirol und soll den Betreuungsaufwand der Eltern für ihre Kinder unterstützen. Das Tiroler Kindergeld Plus wird nur auf Ansuchen zuerkannt und beträgt € 400,00. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Nähere Details finden Sie in den Richtlinien zur Förderung KINDERGELD PLUS unter http://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/familienreferat/foerderungen/kindergeldplus/

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Erhalt des Kindergeldes Plus sind:

* Hauptwohnsitz in Tirol

* Kind/er leben mit dem/der Antragsteller/in im gemeinsamen Haushalt.

Weitere Informationen über das Alter des Kindes, für das ein Ansuchen gestellt werden kann, finden Sie hier.

Das Tiroler Kindergeld Plus ist an keine Einkommensgrenze gebunden.

Fristen

Das Ansuchen kann bei der zuständigen Hauptwohnsitzgemeinde eingebracht werden (Internetantrag oder Ansuchen in Papierform). Weitere Informationen zum Zeitraum, in dem das Ansuchen gestellt werden kann, finden Sie hier.

Eine rückwirkende Auszahlung ist nicht möglich.

Zuständige Stelle

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung JUFF - Fachbereich Familie
Michael-Gaismair-Straße 1
6020 Innsbruck

Telefon: 0512-508-7766
Fax: 0512-508-3565

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet:  http://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/familienreferat/

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