Kindergeld Plus
Gewährung von Kindergeld Plus
Allgemeine Informationen
Das Tiroler Kindergeld Plus ist eine Familenförderungsleistung des Landes Tirol und soll den Betreuungsaufwand der Eltern für ihre Kinder unterstützen. Das Tiroler Kindergeld Plus wird nur auf Ansuchen zuerkannt und beträgt € 400,00. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Nähere Details finden Sie in den Richtlinien zur Förderung KINDERGELD PLUS unter http://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/familienreferat/foerderungen/kindergeldplus/
Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Erhalt des Kindergeldes Plus sind:
* Hauptwohnsitz in Tirol
* Kind/er leben mit dem/der Antragsteller/in im gemeinsamen Haushalt.
Weitere Informationen über das Alter des Kindes, für das ein Ansuchen gestellt werden kann, finden Sie hier.
Das Tiroler Kindergeld Plus ist an keine Einkommensgrenze gebunden.
Fristen
Das Ansuchen kann bei der zuständigen Hauptwohnsitzgemeinde eingebracht werden (Internetantrag oder Ansuchen in Papierform). Weitere Informationen zum Zeitraum, in dem das Ansuchen gestellt werden kann, finden Sie hier.
Eine rückwirkende Auszahlung ist nicht möglich.
Zuständige Stelle
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung JUFF - Fachbereich Familie
Michael-Gaismair-Straße 1
6020 Innsbruck
Telefon: 0512-508-7766
Fax: 0512-508-3565
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/familienreferat/