Amtstafel 2004

Letzte Amtstafelaushänge werden zuoberst angezeigt

Hinweis: Sämtliche Informationen sind ohne Gewähr. Aus den Inhalten dieses Aushangs im Internet erwächst keine Rechtskraft.


Hatting, am 30.12.2004 

Zahl:

Bauakt

Betreff:

Ergänzender Bebauungsplan EBP046/04 im Bereich Kimmelsbach, Gp. 1461/1

Kundmachung   

Es wird gemäß § 67 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2001 - TROG 2001, LGBl. Nr. 93, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 09.11.2004 unter Pkt. 7 der Tagesordnung die Erlassung des folgenden ergänzenden Bebauungsplanes gemäß § 65 Abs. 4 TROG 2001 beschlossen hat: 

Ergänzender Bebauungsplan EBP046/04 im Bereich der Gp. 1461/1 und 1465 (Weg) zum Teil KG Hatting

Der ergänzende Bebauungsplan tritt gemäß § 67 Abs. 1 TROG 2001 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde. 

Der Bebauungsplan liegt gemäß § 67 Abs. 3 TROG 2001 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf.

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h. 

Angeschlagen am:

30.12.2004

Abgenommen am:

14.01.2005


Christbaumentsorgung

Die Christbäume werden am kommenden Montag, dem 10. Jänner 2005 kostenlos eingesammelt!

Die Bäume sind    ab 12:00 Uhr    an der nächstliegenden öffentlichen Verkehrsfläche für die Abholung frei zugänglich bereitzustellen.

Wichtig: Bei den Bäumen ist jeglicher Behang, wie z.B. Engelshaar, Schmuck, Lametta usw. zu entfernen!

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

Hatting, am 27.12.2004


Neue Postleitzahl: 6402                                   

Wie bereits angekündigt erhält die Gemeinde Hatting ab 1. Jänner 2005 die eigene Postleitzahl 6402. Sie werden nochmals darauf hingewiesen, dass ab diesem Zeitpunkt auf Sendungen an Empfänger im Gemeindegebiet von Hatting ausschließlich die neue Postleitzahl 6402 anzuführen ist. Bitte leiten Sie diese Neuerung an Bekannte, Verwandte, Firmen, Versicherungen usw. weiter!                                               

Eislaufplatz 

Dank der Grundbesitzer Wilhelm Hermann und Roberta, der idealen Witterungsverhältnisse und vor allem der Fertigkeit von Geyr Georg konnte im Bereich der Wegkreuzung Unterauweg/Gießenweg ein Eislaufplatz errichtet werden. Der Platz ist täglich von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet. Um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten weist die Gemeinde darauf hin, dass den Anweisungen des Platzwartes Geyr Georg Folge zu leisten ist, wobei das Betreten der Eisfläche immer auf eigene Gefahr geschieht. 

www.hatting.at

Seit geraumer Zeit hat die Gemeinde Hatting eine eigene Homepage, erreichbar unter: www.hatting.at

NEF (Notruf 144)

Um dem Bedarf an einer umfassenden notärztlichen Versorgung auf hohem medizinischen Niveau gerecht zu werden, werden nunmehr auf Grund des Vertragsabschlusses mehrerer Gemeinden und dem Österreichischen Roten Kreuz, Landesverband Tirol, Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) an den Standorten Innsbruck (Klinik), Schönberg und Hall i.T. installiert. Diese Standorte ermöglichen Eintreffzeiten innerhalb des international anerkannten Richtwertes von 15 Minuten!

Ein NEF ist ein speziell ausgestattetes Kombinationskraftfahrzeug, welches für die ärztliche Erstversorgung von Notfallpatienten bestimmt ist. Die Besetzung des NEF erfolgt im Mindesten mit einem Notfallsanitäter als Fahrer sowie einem Notarzt. Zielsetzung des NEF ist eine möglichst rasche ärztliche Versorgung bei lebensbedrohlichen oder akuten Krankheits- oder Verletzungsmustern, um dadurch einen Patienten in transportfähigen Zustand zu bringen.

Durch diesen neuen Vertrag mit dem Rotzen Kreuz ist für die Hattinger Bevölkerung eine bestmögliche notärztliche Versorgung für die nächsten Jahre gesichert!

Die hausärztliche Versorgung ist weiterhin durch die niedergelassenen Ärzte in Inzing, Zirl und Telfs gewährleistet.  

Allen Gemeindebürgern ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2005 wünscht der Bürgermeister mit Gemeinderat.  

Schöpf Friedrich e.h.


Hatting, am 27.12.2004 

Zahl:

811

Betreff:

Änderung der Kanalgebührenordnung

Kundmachung 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.12.2004 einstimmig den Beschluss gefasst, den § 7 Pkt. 2 der Satzung für Kanalgebühren wie folgt zu ändern: „Die Benützungsgebühr beträgt € 1,72 inkl. USt. pro m³ Wasserverbrauch“.

Diese Änderung erfolgt rückwirkend ab er letzten Wasserzählerablesung im Herbst 2004.

Wer sich durch diesen Gemeinderatsbeschluss in seinen Rechten verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist beim Gemeindeamt Hatting schriftliche Aufsichts- beschwerde erheben.  

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h. 

Angeschlagen am:

27.12.2004

Abgenommen am:

11.01.2005


Hatting, am 22.12.2004

Kundmachung 

Die Forsttagsatzung für die Gemeinde Hatting für das Jahr 2005 findet

am 18.01.2005 um 16:00 Uhr

im Gemeindeamt statt.  

Tagesordnung:

1.

Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Forsttagsatzungskommission und deren Beschlussfähigkeit.

2.

Bericht des Vorsitzenden über die forstlichen Verhältnisse in der Gemeinde unter besonderer Berücksichtigung der überschaubaren zukünftigen Entwicklung.

3.

Behandlung der Ansuchen um Fällungsbewilligung

4.

Behandlung der Ansuchen betreffend Kleinviehweide

Ansuchen für den Bezug von Holz sind spätestens am Tage vor der Forsttagsatzung, Anmeldungen bezüglich der Kleinviehweide spätestens eine Woche vor der Forsttagsatzung bei jenem Gemeindeamt, in dessen Bereich der Wald liegt, in die dafür aufliegenden Verzeichnisse einzutragen. Verspätet eingelangte Ansuchen werden ausnahmslos nicht mehr berücksichtigt.

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.
Der Vorsitzende der Forsttagsatzungskommission: Dipl.Ing. Günther Brenner e.h.

Angeschlagen am:

22.12.2004

Abgenommen am:

18.01.2005


Hatting, am 21.12.2004

Recyclinghof: Neue Öffnungszeiten

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.12.2004 folgendes beschlossen:

  (1) Vorverlegung der Öffnungszeiten im Recyclinghof für diese und nächste Woche,

von Freitag, 24.12.2004 (Heil. Abend) auf Donnerstag, 23.12.2004 von 14:00 - 18:00 Uhr
von  Freitag, 31.12.2004 (Silvester) auf Donnerstag, 30.12.2004 von 14:00 - 18:00 Uhr

  (2) Neue Öffnungszeiten im Recyclinghof ab 01.01.2005: 

Freitag  von  14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Entsorgung von Verpackungsmaterialien in anderen Gemeinden zu unterlassen ist. 

Weitere Umweltinformation 

Alte Handys können beim Recyclinghof oder im Gemeindeamt abgegeben werden. Für jedes dieser Handys werden € 3,- für ein Österreichprojekt der Caritas für Kinder in Not gespendet.

Kaputte Handys werden umweltgerecht entsorgt und die Einzelkomponenten dem Altstoff-Recycling zugeführt. So schonen Sie die Umwelt. Die Entsorgung erfolgt entsprechend der Europäischen Elektroschrott-Richtlinie. Funktionstüchtige Handys werden außerhalb Europas wiederverwertet. Für jedes dieser Handys spendet Mobile Collect € 3,- für ein Österreichprojekt der Caritas für Kinder in Not. Caritas und Gemeinde sagen DANKE!

Halte- und Parkverbot auf Gemeindestraßen 

Die Gemeinde macht darauf aufmerksam, dass auf öffentlichen Straßen für alle Fahrzeuge Parkverbot besteht. Die verantwortungslosen „Dauerparker“ belasten vor allem den Winterdienst und werden künftig sofort angezeigt. 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.


Hatting, am 15.12.2004

Kundmachung 

Gemäß § 36 Abs. 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird die Einberufung des Gemeinderates zur öffentlichen Gemeinderatssitzung kundgemacht.

Ort: Sitzungszimmer im Gemeindeamt
Zeit
: Montag, 20. Dezember 2004
Sitzungsbeginn
: 20:15 Uhr

Tagesordnung:

1.

Fertigung der 9. + 10. Niederschrift über die GR-Sitzungen vom 29.9.2004 + 9.11.2004

2.

Bericht Überprüfungsausschuss

3.

Öffnungszeiten im Recyclinghof

4.

e-Gov-Initiative 2005

5.

Einschaltung in einer „Weihnachtsbeilage“

6.

Mindestabwassergebühren 2005

7.

Beschlussfassung über Auszahlung eines Weihnachtsgeldes für Gemeindebedienstete

8.

Beschlussfassung Ausgabenüberschreitung: Holzschlägerungskosten (Oberberg)

9.

Beschlussfassung Ausgabenüberschreitung: Räumung Auffangbecken (Schöfftal)

10.

Beschlussfassung Ausgabenüberschreitung: Staudenschnitt

11.

Beschlussfassung Ausgabenüberschreitung: Landjugendheim

12.

Beschlussfassung Ausgabenüberschreitung: Friedhof: Anschlagtafel, Beleuchtung

13.

Beschlussfassung Ausgabenüberschreitung: Volksschule: Gebäude

14.

Anträge, Anfragen und Allfälliges

Der Bürgermeister:
Schöpf Friedrich e.h.

Angeschlagen am: 15.12.2004
Abgenommen am: 21.12.2004


Zahl:

Bauakt

Betreff:

Ergänzender Bebauungsplan EBP 046/04
im Bereich Kimmelsbach, Gp. 1461/1 KG Hatting

Kundmachung
über die Auflegung eines 
ergänzenden Bebauungsplanes

Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung vom 09.11.2004 den Beschluss gefasst, den von Herrn Arch. DI Ofner Erwin ausgearbeiteten Entwurf zur Erlassung des ergänzenden  Bebauungsplanes EBP046/04 für die Gpn. 1461/1 und 1465 (Weg) zum Teil KG Hatting gemäß § 65 Abs. 1 des TROG 2001 idgF während vier Wochen hindurch im Gemeindeamt Hatting während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen. Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren  ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträgern, die im Gemeindegebiet eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Gleichzeitig mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes beschließt der Gemeinderat einstimmig, gemäß § 65 Abs. 2 des TROG 2001 idgF die Erlassung des ergänzenden Bebauungsplanes EBP046/04 für die Gpn. 1461/1 und 1465 (Weg) zum Teil KG Hatting. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Dieser Bebauungsplan liegt in der Zeit vom  

10.11.2004  bis  09.12.2004  

im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h. 

Angeschlagen am:

10.11.2004

Abgenommen am:

17.12.2004


Hatting, am 08.11.2004

PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 

HEIZKOSTENZUSCHUSS 

Bei der Pensionsversicherungsanstalt besteht für Pensionistinnen und Pensionisten mit Ausgleichszulagenbezug die Möglichkeit bis 31.12.2004 einen Heizkostenzuschuss zu beantragen.  

Voraussetzung ist ein Mindestrechnungsbetrag von € 192,--.
Der Unterstützungsbetrag ist begrenzt mit max. € 70,--.
 

Dem Antragsformular (erhältlich: Gemeindeamt, Pensionsversicherungsanstalt) ist eine saldierte Heizkostenrechnung lautend auf den (die) Antragsteller(in) beizulegen. 

Der Vorsitzende des Landesstellenausschusses: Vizepräsident Reinhold Winkler e.h.
Der leitende Angestellte der Landesstelle: Dr. Christian Bernard e.h. 

Angeschlagen am: 08.11.2004
Abgenommen am: 01.01.2005


Hatting, am 04.11.2004

Zahl: Bauakt
Betreff
: Ergänzender Bebauungsplan EBP045/04 im Bereich Unterauweg, Gp. 1498 

Kundmachung 

Es wird gemäß § 67 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2001 - TROG 2001, LGBl. Nr. 93, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 29.09.2004 unter Pkt. 11 der Tagesordnung die Erlassung des folgenden ergänzenden Bebauungsplanes gemäß § 65 Abs. 4 TROG 2001 beschlossen hat:

Ergänzender Bebauungsplan EBP045/04 im Bereich der Gp. 1498 zum Teil KG Hatting;

Der ergänzende Bebauungsplan tritt gemäß § 67 Abs. 1 TROG 2001 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde.

Der Bebauungsplan liegt gemäß § 67 Abs. 3 TROG 2001 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf.

Der Bürgermeister:

Schöpf Friedrich e.h. 

Angeschlagen am: 08.11.2004
Abgenommen am: 23.11.2004


Hatting, am 04.11.2004

Kundmachung

Gemäß § 36 Abs. 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird die Einberufung des Gemeinderates zur öffentlichen Gemeinderatssitzung kundgemacht. 

Ort: Sitzungszimmer im Gemeindeamt
Zeit: Dienstag, 09. November 2004
Sitzungsbeginn: 20:15 Uhr
Tagesordnung: 

1.

Fertigung der 9. Niederschrift über die GR-Sitzungen vom 29.09.2004

2.

Behandlung der eingelangten Einwendungen bzgl. Auflassung der Müllsammelinseln

3.

Beschlussfassung über die Interessenten für die Betriebsansiedlung im beschlossenen Mischgebiet (Stallerbach)

4.

Bestellung der Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder für die Forsttagsatzungskommission im Sinne des § 19 Abs. 2 Tiroler Waldordnung

5.

Bildung von Ausschüssen

6.

Anschaffung einer Handkehrmaschine

7.

Beschlussfassung über Auflage und Erlassung eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 1461/1 - Schmidt

8.

Vorarbeiten für die Errichtung eines Eislaufplatzes

9.

Beschlussfassung Ausgabenüberschreitung → Vorplatz und Fassade Kindergarten

10.

Beschlussfassung Ausgabenüberschreitung → Instandhaltung Archbrandweg

11.

Beschlussfassung Ausgabenüberschreitung → Instandhaltung Trinkwasserhochbehälter

12.

Beschlussfassung Ausgabenüberschreitung → Asphaltierung Oberauweg

13.

Baukostenzuschuss

14.

Anträge, Anfragen und Allfälliges

Der Bürgermeister:
Schöpf Friedrich e.h.
 

Angeschlagen am: 04.11.2004
Abgenommen am: 10.11.2004


Hatting, am 18.10.2004 

Sehr geehrte Hundebesitzerin, sehr geehrter Hundebesitzer! 

Als Hundehalter sind Sie gesetzlich verpflichtet, die unliebsamen Hinterlassenschaften Ihrer vierbeinigen Freunde zu beseitigen. Hundekot ist ein nicht zu unterschätzendes Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier, ganz zu Schweigen von den laufenden Unannehmlichkeiten für die ganze Bevölkerung. Die Häufchen sind kein Dünger für die Wiesen, sondern oft der Grund für das Verenden von Tieren im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme. 

Um für Sie eine ordnungsgemäße Entsorgung des Hundekots zu ermöglichen, sind ab sofort beim Gemeindeamt 100 % biologisch abbaubare „BioBello“-Gassisäcke kostenlos erhältlich. Zusätzlich hat die Gemeinde weitere 4 Restmüllbehälter aufgestellt.

Ich darf Sie als HundebesitzerIn nochmals dringend bitten, Rücksicht auf andere Bevölkerungsgruppen zu nehmen und das Angebot der Gemeinde zu nutzen.

In diesem Sinne bitte ich um Rücksichtnahme und entsprechendes Verhalten und verbleibe 

mit freundlichen Grüßen

Bgm. Friedrich Schöpf e.h.


Hatting, am 04. Oktober 2004

Auflassung der Müllsammelinseln ab 05.11.2004 

Auf Grund der nicht mehr tragbaren Situation im Bereich der Müllsammelinseln hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 29.09.2004 nachstehende Beschlüsse gefasst: 


Zuweisung einer eigenen Postleitzahl ab 01.01.2005 

Dem Ansuchen der Gemeinde Hatting um die Zuweisung einer eigenen Postleitzahl wurde nun von der Österreichischen Post AG stattgegeben. 

Mit Wirksamkeit 1. Jänner 2005 wird der Gemeinde Hatting die Postleitzahl 6402 zugewiesen.

Ab diesem Zeitpunkt ist auf Sendungen an Empfänger im Gemeindegebiet von Hatting ausschließlich die angeführte Postleitzahl anzuführen.

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.


Hinweis: Sämtliche Informationen sind ohne Gewähr. Aus den Inhalten dieses Aushangs erwächst keine Rechtskraft.

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