Amtstafel 2004
Letzte Amtstafelaushänge werden zuoberst angezeigt
Hinweis: Sämtliche Informationen sind ohne Gewähr. Aus den Inhalten dieses Aushangs im Internet erwächst keine Rechtskraft.
Hatting, am 30.12.2004
Zahl: |
Bauakt |
Betreff: |
Ergänzender Bebauungsplan EBP046/04 im Bereich Kimmelsbach, Gp. 1461/1 |
Kundmachung
Es
wird gemäß § 67 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2001 - TROG 2001, LGBl. Nr.
93, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom
09.11.2004 unter Pkt. 7 der Tagesordnung die Erlassung des folgenden ergänzenden
Bebauungsplanes gemäß § 65 Abs. 4 TROG 2001 beschlossen hat:
Ergänzender
Bebauungsplan EBP046/04 im Bereich der Gp.
1461/1 und 1465 (Weg) zum Teil KG Hatting;
Der
ergänzende Bebauungsplan tritt gemäß § 67 Abs. 1 TROG 2001 mit Ablauf der
Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem
Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde.
Der
Bebauungsplan liegt gemäß § 67 Abs. 3 TROG 2001 während der Amtsstunden im
Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf.
Der Bürgermeister: Schöpf
Friedrich e.h.
Angeschlagen
am: |
30.12.2004 |
Abgenommen
am: |
14.01.2005 |
Christbaumentsorgung
Die
Christbäume werden am kommenden Montag,
dem 10. Jänner 2005 kostenlos eingesammelt!
Die
Bäume sind ab
12:00 Uhr an
der nächstliegenden öffentlichen Verkehrsfläche für die Abholung frei zugänglich
bereitzustellen.
Wichtig:
Bei den Bäumen ist jeglicher Behang, wie z.B. Engelshaar, Schmuck, Lametta usw.
zu entfernen!
Der
Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.
Hatting, am 27.12.2004
Neue
Postleitzahl: 6402
Wie
bereits angekündigt erhält die Gemeinde
Hatting ab 1. Jänner 2005 die eigene Postleitzahl
6402. Sie werden nochmals darauf hingewiesen, dass ab diesem
Zeitpunkt auf Sendungen an Empfänger im Gemeindegebiet von Hatting ausschließlich
die neue Postleitzahl 6402 anzuführen ist. Bitte leiten Sie diese Neuerung
an Bekannte, Verwandte, Firmen, Versicherungen usw. weiter!
Eislaufplatz
Dank
der Grundbesitzer Wilhelm Hermann und Roberta, der idealen Witterungsverhältnisse
und vor allem der Fertigkeit von Geyr Georg konnte im Bereich der Wegkreuzung
Unterauweg/Gießenweg ein Eislaufplatz errichtet werden. Der
Platz ist täglich von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet. Um einen
reibungslosen Betrieb zu gewährleisten weist die Gemeinde darauf hin, dass den
Anweisungen des Platzwartes Geyr Georg Folge zu leisten ist, wobei das Betreten
der Eisfläche immer auf eigene Gefahr geschieht.
www.hatting.at
Seit
geraumer Zeit hat die Gemeinde Hatting eine eigene Homepage, erreichbar unter: www.hatting.at
NEF
(Notruf 144)
Um
dem Bedarf an einer umfassenden notärztlichen Versorgung auf hohem
medizinischen Niveau gerecht zu werden, werden nunmehr auf Grund des
Vertragsabschlusses mehrerer Gemeinden und dem Österreichischen Roten Kreuz,
Landesverband Tirol, Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) an den Standorten Innsbruck (Klinik),
Schönberg und Hall i.T. installiert. Diese Standorte ermöglichen Eintreffzeiten
innerhalb des international anerkannten Richtwertes von
15 Minuten!
Ein
NEF ist ein speziell ausgestattetes Kombinationskraftfahrzeug, welches für die
ärztliche Erstversorgung von Notfallpatienten bestimmt ist. Die Besetzung des
NEF erfolgt im Mindesten mit einem Notfallsanitäter als Fahrer sowie einem
Notarzt. Zielsetzung des NEF ist eine möglichst rasche ärztliche
Versorgung bei lebensbedrohlichen oder akuten Krankheits- oder
Verletzungsmustern, um dadurch einen Patienten in transportfähigen Zustand zu
bringen.
Durch
diesen neuen Vertrag mit dem Rotzen Kreuz ist für die Hattinger Bevölkerung
eine bestmögliche notärztliche Versorgung für die nächsten Jahre gesichert!
Die
hausärztliche Versorgung ist weiterhin durch die niedergelassenen Ärzte in
Inzing, Zirl und Telfs gewährleistet.
Allen
Gemeindebürgern ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2005 wünscht der Bürgermeister
mit Gemeinderat.
Schöpf
Friedrich e.h.
Hatting, am 27.12.2004
Zahl: |
811 |
Betreff: |
Änderung der Kanalgebührenordnung |
Kundmachung
Der
Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.12.2004 einstimmig den Beschluss
gefasst, den § 7 Pkt. 2 der Satzung für Kanalgebühren wie
folgt zu ändern: „Die Benützungsgebühr beträgt € 1,72 inkl. USt. pro m³
Wasserverbrauch“.
Diese
Änderung erfolgt rückwirkend ab er letzten Wasserzählerablesung im Herbst
2004.
Wer
sich durch diesen Gemeinderatsbeschluss in seinen Rechten verletzt fühlt, kann
innerhalb der Kundmachungsfrist beim Gemeindeamt Hatting schriftliche Aufsichts-
beschwerde erheben.
Der Bürgermeister: Schöpf
Friedrich e.h.
Angeschlagen
am: |
27.12.2004 |
Abgenommen
am: |
11.01.2005 |
Hatting, am 22.12.2004
Kundmachung
Die Forsttagsatzung für
die Gemeinde Hatting für das Jahr 2005 findet
am
18.01.2005 um 16:00
Uhr
im
Gemeindeamt statt.
Tagesordnung:
1. |
Feststellung
der ordnungsgemäßen Einberufung der Forsttagsatzungskommission und deren
Beschlussfähigkeit. |
2. |
Bericht
des Vorsitzenden über die forstlichen Verhältnisse in der Gemeinde unter
besonderer Berücksichtigung der überschaubaren zukünftigen Entwicklung. |
3. |
Behandlung
der Ansuchen um Fällungsbewilligung |
4. |
Behandlung
der Ansuchen betreffend Kleinviehweide |
Ansuchen
für den Bezug von Holz sind spätestens am Tage vor der
Forsttagsatzung, Anmeldungen bezüglich
der Kleinviehweide spätestens eine Woche vor der Forsttagsatzung bei jenem
Gemeindeamt, in dessen Bereich der Wald liegt, in die dafür aufliegenden
Verzeichnisse einzutragen. Verspätet
eingelangte Ansuchen werden ausnahmslos nicht mehr berücksichtigt.
Der Bürgermeister: Schöpf
Friedrich e.h.
Der Vorsitzende der Forsttagsatzungskommission: Dipl.Ing. Günther Brenner e.h.
Angeschlagen
am: |
22.12.2004 |
Abgenommen
am: |
18.01.2005 |
Hatting, am 21.12.2004
Recyclinghof: Neue Öffnungszeiten
Der
Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.12.2004 folgendes beschlossen:
von
Freitag, 24.12.2004 (Heil. Abend) auf Donnerstag,
23.12.2004 von 14:00 - 18:00 Uhr
von Freitag, 31.12.2004
(Silvester) auf Donnerstag, 30.12.2004
von 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
In
diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Entsorgung von
Verpackungsmaterialien in anderen Gemeinden zu unterlassen ist.
Weitere
Umweltinformation
Alte Handys können beim Recyclinghof oder im Gemeindeamt abgegeben werden. Für jedes dieser Handys werden € 3,- für ein Österreichprojekt der Caritas für Kinder in Not gespendet.
Kaputte
Handys werden umweltgerecht entsorgt und die Einzelkomponenten dem
Altstoff-Recycling zugeführt. So schonen Sie die Umwelt. Die Entsorgung erfolgt
entsprechend der Europäischen Elektroschrott-Richtlinie. Funktionstüchtige
Handys werden außerhalb Europas wiederverwertet. Für jedes dieser Handys
spendet Mobile Collect € 3,- für ein Österreichprojekt der Caritas für
Kinder in Not. Caritas und Gemeinde sagen DANKE!
Halte- und Parkverbot auf
Gemeindestraßen
Die
Gemeinde macht darauf aufmerksam, dass auf öffentlichen Straßen für alle
Fahrzeuge Parkverbot besteht. Die verantwortungslosen „Dauerparker“ belasten
vor allem den Winterdienst und werden künftig sofort angezeigt.
Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.
Hatting,
am 15.12.2004
Kundmachung
Gemäß
§ 36 Abs. 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird die Einberufung des
Gemeinderates zur öffentlichen Gemeinderatssitzung kundgemacht.
Ort:
Sitzungszimmer im Gemeindeamt
Zeit: Montag,
20. Dezember 2004
Sitzungsbeginn: 20:15
Uhr
Tagesordnung:
1. |
Fertigung
der 9. + 10. Niederschrift über die GR-Sitzungen vom 29.9.2004 +
9.11.2004 |
2. |
Bericht
Überprüfungsausschuss |
3. |
Öffnungszeiten
im Recyclinghof |
4. |
e-Gov-Initiative
2005 |
5. |
Einschaltung
in einer „Weihnachtsbeilage“ |
6. |
Mindestabwassergebühren
2005 |
7. |
Beschlussfassung
über Auszahlung eines Weihnachtsgeldes für Gemeindebedienstete |
8. |
Beschlussfassung
Ausgabenüberschreitung: Holzschlägerungskosten (Oberberg) |
9. |
Beschlussfassung
Ausgabenüberschreitung: Räumung Auffangbecken (Schöfftal) |
10. |
Beschlussfassung
Ausgabenüberschreitung: Staudenschnitt |
11. |
Beschlussfassung
Ausgabenüberschreitung: Landjugendheim |
12. |
Beschlussfassung
Ausgabenüberschreitung: Friedhof: Anschlagtafel, Beleuchtung |
13. |
Beschlussfassung
Ausgabenüberschreitung: Volksschule: Gebäude |
14. |
Anträge,
Anfragen und Allfälliges |
Der
Bürgermeister:
Schöpf Friedrich e.h.
Angeschlagen
am: 15.12.2004
Abgenommen am: 21.12.2004
Zahl:
|
Bauakt |
Betreff: |
Ergänzender Bebauungsplan EBP 046/04 |
Kundmachung
über die Auflegung eines
ergänzenden Bebauungsplanes
Der
Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung
vom 09.11.2004 den Beschluss gefasst,
den von Herrn Arch. DI Ofner Erwin ausgearbeiteten Entwurf zur Erlassung des
ergänzenden Bebauungsplanes EBP046/04
für die Gpn. 1461/1 und 1465 (Weg) zum
Teil KG Hatting gemäß § 65 Abs. 1 des TROG 2001 idgF während vier Wochen
hindurch im Gemeindeamt Hatting während
der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen. Personen, die in der
Gemeinde Hatting ihren ordentlichen
Wohnsitz haben und Rechtsträgern, die im Gemeindegebiet eine Liegenschaft oder
einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem
Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf
abzugeben.
Gleichzeitig
mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes beschließt der
Gemeinderat einstimmig, gemäß § 65 Abs. 2 des TROG 2001 idgF die Erlassung
des ergänzenden Bebauungsplanes EBP046/04 für die Gpn. 1461/1 und 1465 (Weg) zum Teil KG Hatting. Dieser Beschluss
wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Dieser
Bebauungsplan liegt in der Zeit vom
10.11.2004
bis 09.12.2004
im Gemeindeamt
der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Der
Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.
Angeschlagen
am: |
10.11.2004 |
Abgenommen
am: |
17.12.2004 |
Hatting, am 08.11.2004
PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
HEIZKOSTENZUSCHUSS
Bei
der Pensionsversicherungsanstalt besteht für Pensionistinnen und Pensionisten
mit Ausgleichszulagenbezug die Möglichkeit
bis 31.12.2004 einen
Heizkostenzuschuss zu beantragen.
Voraussetzung
ist ein Mindestrechnungsbetrag von € 192,--.
Der Unterstützungsbetrag ist begrenzt mit max. € 70,--.
Dem Antragsformular (erhältlich: Gemeindeamt, Pensionsversicherungsanstalt) ist eine saldierte Heizkostenrechnung lautend auf den (die) Antragsteller(in) beizulegen.
Der
Vorsitzende des Landesstellenausschusses: Vizepräsident Reinhold Winkler e.h.
Der leitende Angestellte der Landesstelle: Dr. Christian Bernard e.h.
Angeschlagen
am: 08.11.2004
Abgenommen am: 01.01.2005
Hatting,
am 04.11.2004
Zahl:
Bauakt
Betreff: Ergänzender
Bebauungsplan EBP045/04 im Bereich Unterauweg, Gp. 1498
Kundmachung
Es
wird gemäß § 67 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2001 - TROG 2001, LGBl. Nr.
93, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom
29.09.2004 unter Pkt. 11 der Tagesordnung die Erlassung des folgenden ergänzenden
Bebauungsplanes gemäß § 65 Abs. 4 TROG 2001 beschlossen hat:
Ergänzender
Bebauungsplan EBP045/04 im Bereich der Gp.
1498 zum Teil KG Hatting;
Der
ergänzende Bebauungsplan tritt gemäß § 67 Abs. 1 TROG 2001 mit Ablauf der
Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem
Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde.
Der
Bebauungsplan liegt gemäß § 67 Abs. 3 TROG 2001 während der Amtsstunden im
Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf.
Der Bürgermeister:
Schöpf
Friedrich e.h.
Angeschlagen
am: 08.11.2004
Abgenommen am: 23.11.2004
Hatting,
am 04.11.2004
Kundmachung
Gemäß § 36 Abs. 2
der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird die Einberufung des Gemeinderates zur öffentlichen
Gemeinderatssitzung kundgemacht.
Ort:
Sitzungszimmer im Gemeindeamt
Zeit: Dienstag,
09. November 2004
Sitzungsbeginn: 20:15
Uhr
Tagesordnung:
1. |
Fertigung
der 9. Niederschrift über die GR-Sitzungen vom 29.09.2004 |
2. |
Behandlung
der eingelangten Einwendungen bzgl. Auflassung der Müllsammelinseln |
3. |
Beschlussfassung
über die Interessenten für die Betriebsansiedlung im beschlossenen
Mischgebiet (Stallerbach) |
4. |
Bestellung
der Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder für die Forsttagsatzungskommission
im Sinne des § 19 Abs. 2 Tiroler Waldordnung |
5. |
Bildung
von Ausschüssen |
6. |
Anschaffung
einer Handkehrmaschine |
7. |
Beschlussfassung
über Auflage und Erlassung eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich
der Gp. 1461/1 - Schmidt |
8. |
Vorarbeiten
für die Errichtung eines Eislaufplatzes |
9. |
Beschlussfassung
Ausgabenüberschreitung → Vorplatz und Fassade Kindergarten |
10. |
Beschlussfassung
Ausgabenüberschreitung → Instandhaltung Archbrandweg |
11. |
Beschlussfassung
Ausgabenüberschreitung → Instandhaltung Trinkwasserhochbehälter |
12. |
Beschlussfassung
Ausgabenüberschreitung → Asphaltierung Oberauweg |
13. |
Baukostenzuschuss |
14. |
Anträge,
Anfragen und Allfälliges |
Der
Bürgermeister:
Schöpf Friedrich e.h.
Angeschlagen
am: 04.11.2004
Abgenommen am: 10.11.2004
Hatting, am
18.10.2004
Sehr
geehrte Hundebesitzerin, sehr geehrter Hundebesitzer!
Als
Hundehalter sind Sie gesetzlich verpflichtet, die unliebsamen
Hinterlassenschaften Ihrer vierbeinigen Freunde zu beseitigen. Hundekot ist ein
nicht zu unterschätzendes Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier, ganz
zu Schweigen von den laufenden Unannehmlichkeiten für die ganze Bevölkerung.
Die Häufchen sind kein Dünger für die Wiesen,
sondern oft der Grund für das Verenden von Tieren im Zusammenhang mit der
Nahrungsaufnahme.
Um für Sie eine ordnungsgemäße Entsorgung des Hundekots zu ermöglichen, sind ab sofort beim Gemeindeamt 100 % biologisch abbaubare „BioBello“-Gassisäcke kostenlos erhältlich. Zusätzlich hat die Gemeinde weitere 4 Restmüllbehälter aufgestellt.
Ich darf Sie als HundebesitzerIn nochmals dringend bitten, Rücksicht auf andere Bevölkerungsgruppen zu nehmen und das Angebot der Gemeinde zu nutzen.
In
diesem Sinne bitte ich um Rücksichtnahme und entsprechendes Verhalten und
verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Bgm. Friedrich Schöpf e.h.
Hatting, am
04. Oktober 2004
Auflassung
der Müllsammelinseln ab 05.11.2004
Auf Grund der nicht mehr tragbaren Situation im Bereich der Müllsammelinseln hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 29.09.2004 nachstehende Beschlüsse gefasst:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Auflassung der Müllsammelinseln.
Ab Freitag, dem 5. November 2004
erfolgt die Entsorgung der Verpackungen und des Altglases zentral
im Recyclinghof.
Zuweisung
einer eigenen Postleitzahl ab 01.01.2005
Dem Ansuchen der Gemeinde Hatting um die Zuweisung einer eigenen Postleitzahl wurde nun von der Österreichischen Post AG stattgegeben.
Mit Wirksamkeit 1. Jänner 2005 wird der Gemeinde
Hatting die Postleitzahl 6402 zugewiesen.
Ab
diesem Zeitpunkt ist auf Sendungen an Empfänger im Gemeindegebiet von Hatting
ausschließlich die angeführte Postleitzahl anzuführen.
Der
Bürgermeister:
Hinweis:
Sämtliche Informationen sind ohne Gewähr. Aus den
Inhalten dieses Aushangs erwächst keine Rechtskraft.
.