Amtstafel 2011


Kundmachung

 

Mitteilung der Gemeinde vom 12.09.2011

 

  GAISAUFEST, AM SA. 17.9.11 – BEGINN: 13.00 UHR

 

Um das Naturschutzgebiet Gaisau näher kennenzulernen laden die Gemeinden Inzing, Pettnau und Hatting in Zusammenarbeit mit dem Land Tirol recht herzlich zum Gaisau-Fest ein. In einem abwechslungsreichen Rahmenprogramm wird das Naturjuwel Gaisau allen, Kindern wie Erwachsenen, näher gebracht.

Geboten werden vogelkundliche u. botanische Führungen, Erlebnisworkshops für Kinder, Informationen zu Fauna, Flora und landwirtschaftliche Bewirtschaftung, eine Fotoausstellung und musikalische Unterhaltung. Für Speis und Trank ist auch bestens gesorgt! Die Zufahrt zur Gaisau ist nicht gestattet – Parkmöglichkeiten beim Inzinger Schwimmbad!

 

Nähere Informationen über das Fest: Anschlagtafel der Gemeinde und unter www.hatting.at

 

Über euren zahlreichen Besuch würden wir uns sehr freuen!


INFORMATIONEN FÜR HAUS– UND GARTENBESITZER

 

Mit der Novelle der Tiroler Bauordnung gültig ab 01.07.11 ist die Errichtung und Änderung von Geräteschuppen, Holzschuppen und dergleichen bis zu einer Grundfläche von 10 m² und einer Höhe von 2,80 m, sofern sie vom betreffenden Grundstück oder einer Verkehrsfläche aus an zumindest drei Seiten von außen zugänglich sind, nicht mehr anzeigepflichtig (§ 21 Abs. 3 TBO). Dadurch erspart man sich zwar diverse Gebühren für eine Bauanzeige (ca. 100 €), die anteiligen Erschließungskosten für den Schuppen sind aber weiterhin zu bezahlen.

Die Lage des Schuppens (mind. 60 cm von der Straßengrenze entfernt!) und die Ausmaße sind daher der Gemeinde in einem formlosen Schreiben bekanntzugeben.

Seit Juli 2009 ist die Anbringung von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen anzeigepflichtig, wenn der Parallelabstand zur Dach- bzw. Wandhaut mehr als 30 cm oder die Gesamtfläche der Anlage mehr als 20 m² beträgt. Auch die Positionierung der Kollektoren unterliegt raumplanerischen Vorgaben.

 

Jegliche Bauaktivitäten müssen rechtzeitig VOR deren Umsetzung mit der Gemeinde baurechtlich abgeklärt werden. Dadurch erreicht man eine höhere Planungssicherheit, eine Optimierung baubehördlicher Abläufe und es können eventuelle Unannehmlichkeiten im Nachhinein vermieden werden!

 

Wichtiger Hinweis zum Ende der Badesaison:

Schwimmbecken, die mit Grundwasser befüllt wurden, dürfen nicht über die Gemeindekanalisation entleert werden, da für dieses Wasser weder Wasser- noch Kanalgebühren verrechnet werden.

Dieses Wasser muss daher auf eigenem Grund u. Boden, schadlos für Dritte, zum Versickern gebracht werden. Sollte dies nicht möglich sein, bitte Verbindung mit dem Gemeindeamt aufnehmen!

Hinweis: Elektrisch betriebene Grundwasserpumpanlagen müssen seitens der BH
(Umweltreferat) behördlich genehmigt sein!

 

NEUE TELEFONNUMMERN: BÜRGERMEISTER U. GEMEINDEARBEITER

 

Bürgermeister Dietmar Schöpf: 0699/18825500

Gemeindearbeiter: Georg Wild: 0699/18825503, Andreas Rödlach: 0699/18825504

Waldaufseher Michael Lindenthaler: 0699/18825505

 

Euer Bürgermeister

 

Hinweis: Sämtliche Informationen sind ohne Gewähr. Aus den Inhalten dieses Internet-Aushangs erwächst keine Rechtskraft.

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