Hatting, am 11.05.2011
Zahl: |
Bauakt |
Betreff: |
Kombinierter Bebauungsplan 318A016hi-11 + 318E071-11
im Planungsbereich: Mairbach |
Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung vom 10.05.2011 den Beschluss gefasst, den von Herrn Arch. DI Ofner Erwin ausgearbeiteten Entwurf zur Erlassung des kombinierten allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes 318A016i-11 + 318E071-11 für die Gp. 1334 zum Teil, KG Hatting, gem. § 65 Abs. 1 des TROG 2001 i.d.g.F. während vier Wochen hindurchim Gemeindeamt Hatting während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen. Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträgern, die im Gemeindegebiet eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Gleichzeitig mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes beschließt der Gemeinderat einstimmig, gemäß § 65 Abs. 2 des TROG 2001 i.d.g.F. die Erlassung des kombinierten allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes 318A016i-11 + 318E071-11 für die Gp. 1334 zum Teil, KG Hatting. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Dieser Bebauungsplan liegt in der Zeit vom
11.05.2011 bis 09.06.2011 im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf e.h.
Angeschlagen am: |
11.05.2011 |
Abgenommen am: |
17.06.2011 |
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