Hatting, am 30.03.2011
Gemäß § 108 Abs. 5 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird verlautbart, dass in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29. März 2011 betreffend die Erledigung des Rechnungsabschlusses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2010 (→ vom 04.03.2011 bis 18.03.2011 zur Einsichtnahme aufgelegen) folgendes beschlossen wurde:
Unter dem Vorsitz des Bürgermeisterstellvertreters DI Bernhard Brötz beschließt der Gemeinderat – in Abwesenheit des Bürgermeisters – einstimmig die ordnungsgemäße Ausführung der Jahresrechnung 2010 und erteilt dem Bürgermeister (Rechnungsleger) einstimmig die Entlastung.
Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.
Angeschlagen am: |
30.03.2011 |
Abgenommen am: |
14.04.2011 |
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