Amtstafel 2010


Kundmachung

Hatting, am 09.12.2010

 

Zahl :

031-2/10

Betreff :

Flächenwidmungsplanänderung
im Bereich der Gp. 1431, KG Hatting

 

Es wird gemäß § 68 Abs. 1 iVm § 67 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 -TROG 2006, LGBl. Nr. 27, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in der Sitzung vom 31.08.2010 bzw. vom 19.10.2010 folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting gemäß § 68 Abs. 1 iVm § 64 Abs. 4 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 beschlossen hat:

Umwidmung des gesamten Grundstückes 1431, KG Hatting, von derzeit „Wohngebiet“ in „Sonderfläche Parkplatz SPp“ gemäß § 43 Abs. 1 lit a TROG 2006

Diesem Beschluss wurde mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 30.11.2010, Zl. Ve1-2-318/69-3, gemäß § 68 Absatz 1 iVm § 66 Absatz 4 Tiroler Raumordnungs- gesetz 2006, LGBl. Nr. 27/2006, die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt.

Die Änderung des Flächenwidmungsplans tritt gemäß § 68 Abs. 1 iVm § 67 Abs. 1 TROG 2006 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde.

 

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

 

Angeschlagen am:

09.12.2010

Abgenommen am:

24.12.2010

 


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