Amtstafel 2010


Kundmachung über die Auflegung eines

kombinierten allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes

 

Hatting, am 20.10.2010

 

Zahl :

Bauakt

Betreff :

Kombinierter Bebauungsplan 318A016h-10 + 318E069-10

im Planungsbereich: Dorfzentrum

Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung vom 19.10.2010 den Beschluss gefasst,den von Herrn Arch. DI Ofner Erwin ausgearbeiteten Entwurf zur Erlassung des kombinierten allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes 318A016h-10 + 318E069-10 für die Gpn. 1358, 1359, 1360, 1361, .187 und 1400, KG Hatting, gem. § 65 Abs. 1 des TROG 2001 i.d.g.F. während vier Wochen hindurch im Gemeindeamt Hatting während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen. Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträgern, die im Gemeindegebiet eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Gleichzeitig mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes beschließt der Gemeinderat einstimmig, gemäß § 65 Abs. 2 des TROG 2001 i.d.g.F. die Erlassung des kombinierten allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes 318A016h-10 + 318E069-10 für die Gpn. 1358, 1359, 1360, 1361, .187 und 1400, KG Hatting. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

 

Dieser Bebauungsplan liegt in der Zeit vom

 

20.10.2010 bis 18.11.2010

 

im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

 

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf e.h.

Angeschlagen am:

20.10.2010

Abgenommen am:

26.11.2010

 

 


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