Amtstafel 2010


Kundmachung

Hatting, am 01.09.2010

Zahl :

031-2/10

Betreff :

Flächenwidmungsplanänderung

im Bereich der Gp. 1347 KG Hatting

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 31.08.2010 einstimmig gemäß § 68 Abs. 1 i.V.m. § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006, LGBl. Nr. 27 i.d.g.F., die Auflage und Erlassung der Flächenwidmungsplanänderung 318F025-10 im Bereich der Gp. 1347 zur Gänze, KG Hatting, im Ausmaß von 952 m² von derzeit „Freiland“ in „Wohngebiet“ beschlossen.

 

Diese Flächenwidmungsplanänderung liegt in der Zeit vom

01.09.2010 bis 30.09.2010

im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

 

Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträgern, die im Gemeindegebiet eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

 

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

 

Angeschlagen am:

01.09.2010

Abgenommen am:

08.10.2010

 

 


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