Amtstafel 2010


Kundmachung

Hatting, am 06.04.2010

 

Zahl :

031-2/09

Betreff :

Flächenwidmungsplanänderung

im Bereich der KG Hatting

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.10.2009 einstimmig gemäß § 68 Abs. 1 i.V.m. § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006, LGBl. Nr. 27 i.d.g.F., die Auflage und Erlassung der Flächenwidmungsplanänderung 318F023-09 im Bereich der Gp. 1578/1 zum Teil KG Hatting im Ausmaß von ca. 1100 m² von derzeit „Freiland“ in „Bauland / Wohngebiet“ beschlossen.

 

Diese Flächenwidmungsplanänderung liegt in der Zeit vom

 

06.04.2010 bis 05.05.2010

 

im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträgern, die im Gemeindegebiet eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

 

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

 

Angeschlagen am:

06.04.2010

Abgenommen am:

14.05.2010

 

 


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