Amtstafel 2010


Kundmachung

 

über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 22.02.2010 betreffend Festsetzung des vom 29.01.2010 bis 15.02.2010 öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Haushaltsplanes für das Jahr 2010.

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

  • Den Haushaltsplan nach dem vom Bürgermeister Schöpf Friedrich vorgelegten Entwurf festzusetzen.
  • Die festzusetzenden Steuern bis auf Weiteres mit folgenden Hundertsätzen festzusetzen.
  • Die folgenden sonstigen Gemeindeabgaben bis auf Weiteres einzuheben.

 

Hebesätze der bis auf Weiteres festgesetzten Steuern (inkl. Mwst.) :

Grundsteuer A

500 v.H. des Messbetrages

Grundsteuer B

500 v.H. des Messbetrages

Kommunalsteuer

3 % der Bemessungsgrundlage (lt. Maßgabe des Finanzausgleichs-gesetzes1993 und des Kommunal- steuergesetzes 1993, BGBl. Nr. 819/1993)

 

Sätze der sonstigen in der Gemeinde bis auf Weiteres erhobenen Abgaben (inkl. USt.) :

Steuern, Gebühren, Beiträge (alle inkl. 10 % Mwst.) :

 

 

Abgabenart

 

EURO

Müllgebühren

Grundgebühr:

 

 

1-Personen-Haushalt:

37,00 / Jahr

 

Jede weitere Person:

6,00 / Jahr

 

Gewerbebetriebe pro Betriebsstandort:

65,00 / Jahr

 

Entleerungsgebühr für Restmüll

 

 

120 Liter

3,00

 

240 Liter

6,00

 

660 Liter

13,00

 

800 Liter

15,00

 

1100 Liter

21,00

 

Bioabfallgebühr*:

 

 

1-Personen-Haushalt:

37,00 / Jahr

 

Jede weitere Person:

7,00 / Jahr

 

Diese Gebühr beinhaltet die Entleerung eines 120 l Behälters!

 

 

Entleerungsgebühr für jede weitere 120 Liter:

3,50

 

Sperrmüllgebühr:

8,00 / m³

 

Holzentsorgung:

8,00 / m³

 

Strauchschnitt (max. 2 m³):

5,00 / m³

 

Bauschutt:

 

 

¼ m³ (verrechnete Mindestmenge):

5,00

 

½ m³ ( entgegengenommene Höchstmenge):

10,00

 

Sperrmüllgebühr:

8,00 / m³

 

Miete Müllbehälter 120 Liter

8,40 / Jahr

 

Miete Müllbehälter 240 Liter

11,20 / Jahr

Friedhofgebühren

Einmalige Grundgebühr:

 

 

Einzelgrab:

40,00

 

Doppelgrab:

80,00

 

Familiengrab:

80,00

 

Urnengrab:

80,00

 

Zusätzlich gelangt die von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Urnentafel zur Vorschreibung.

300,00

 

Jährlich lfd. Gebühr:

 

 

Einzelgrab:

7,00

 

Doppelgrab:

14,00

 

Familiengrab:

14,00

 

Urnengrab:

14,00

 

Einmalige Öffnungsgebühr:

 

 

Erdgräber:

150,00

 

Urnenbeisetzung im Erdgrab :

30,00

 

Benützungsgebühr für die Leichenhalle:

20,00

Hundesteuer

Pauschale:

60,00 / Hund

Erschließungskostenbeitr.

€ 4,07 pro m³ Baumasse x 70 % +
€ 4,07 pro m² Bauplatz x 150 %

Wassergebühren

Wasseranschlussgeb.:

3,00 / m³

 

Wasserbenützungsgeb.:

0,40 / m³

 

Zählermieten:

 

 

a) für 3 m³ Wasserzähler

6,80

 

b) für 7 m³ Wasserzähler

11,20

 

c) für 20 m³ Wasserzähler

16,00

 

d) für Großbereichszähler

28,00

Kanalgebühren

Kanalanschlussgeb.:

5,00 / m³

 

Kanalbenützungsgeb.:

2,10 / m³

Verwaltungsabg.

Lt. LGBl. 51/2001 i.d.g.F.

 

Grundsteuer A

500 % des Messbetrages

 

Grundsteuer B

500 % des Messbetrages

 

Kommunalsteuer

3 % d. Bemessungsgrundl.

 

Kindergarten

Monatsbeitrag:

23,00 / Kind

 

Jedes weitere Kind aus derselben Familie:

9,00

Leihgebühren

Kompressor mit Hammer:

13,00 / Std.

 

Kompressor ohne Hammer:

9,00 / Std.

 

Anbohrgerät:

24,00

 

Der Haushaltsplan 2010 wird wie folgt festgesetzt:

 

Einnahmen

Ausgaben

ORDENTLICHER HAUSHALT

€ 1.624.900,00

€ 1.646.000,00

AUSSERORDENTL. HAUSHALT

€ 428.000,00

€ 428.000,00

SUMME VORANSCHLAG

€ 2.052.900,00

€ 2.074.000,00

 

Wer sich durch diese Gemeinderatsbeschlüsse in seinen Rechten verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist beim Gemeindeamt Hatting schriftliche Aufsichtsbeschwerde erheben.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am:

23.02.2010

Abgenommen am:

10.03.2010

 

 


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