Amtstafel 2008


Volksbegehren „Mehr Mitsprache für die Tiroler Bevölkerung
in ihrer Heimatgemeinde“

Kundmachung über die Eintragungsfrist, den Stichtag,
die Eintragungslokale, die Verbotszonen sowie die Eintragungszeiten

Gemäß § 11 Abs. 4 des Gesetzes über Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen, LGBl. Nr. 56/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 51/2008, wird kundgemacht:

 

1.

Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren wird festgesetzt vom 12. Jänner 2009 bis einschließlich 18. Jänner 2009

 

 

2.

Als Stichtag gilt der Tag der Herausgabe des Landesgesetzblattes, mit dem die Eintragungsfrist festgesetzt wird, das ist der 4. November 2008.

 

 

3.

Eintragungslokal : Gemeindeamt Hatting, Bahnstraße 2

 

Verbotszone : 50m im Umkreis des Eintragungslokals

 

 

4.

Eintragungszeit :

 

 

 

Montag, 12. Jänner 2009, von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 

Dienstag, 13. Jänner 2009, von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 

Mittwoch, 14. Jänner 2009, von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr

 

Donnerstag, 15. Jänner 2009, von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 

Freitag, 16. Jänner 2009, von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr

 

Samstag, 17. Jänner 2009, von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Sonntag, 18. Jänner 2009, von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

 

 

Während der Eintragungszeit ist die Stimmabgabe durchlaufend möglich.

 

 

5.

An den Eintragungstagen ist innerhalb der Verbotszone

 

a) jede Art von Werbung, wie Ansprachen an die Stimmberechtigten, Verteilung von Werbematerial und dergleichen

 

b) jede Ansammlung von Menschen und

 

c) das Tragen von Waffen (vom Verbot des Waffentragens sind Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ausgenommen)

 

verboten.

 

Der Bürgermeister: Friedrich Schöpf e.h.

Angeschlagen am: 04.11.2008

Abgenommen am: 18.01.2009


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