Amtstafel 2008


Kundmachung

Hatting, am 17.12.2008

 

Zahl :

031-2/08

Betreff :

Flächenwidmungsplanänderung

im Bereich der Gp. 1588/1 KG Hatting

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 16.12.2008 einstimmig gemäß § 68 Abs. 1 i.V.m. § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006, LGBl. Nr. 27 i.d.g.F., die Auflage und Erlassung der Flächenwidmungsplanänderung im Bereich der Gp. 1588/1 zum Teil KG Hatting im Ausmaß von ca. 1200 m² von derzeit „Freiland“ in „Bauland / Wohngebiet“ beschlossen.

Diese Flächenwidmungsplanänderung liegt in der Zeit vom

17.12.2008 bis 15.01.2009

im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträgern, die im Gemeindegebiet eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am:

17.12.2008

Abgenommen am:

23.01.2009


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