Amtstafel 2008


Heizkostenzuschuss in besonderen Härtefällen

Um die Unklarheiten der Medienmeldungen zu beseitigen, wird vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, folgendes mitgeteilt:

  • Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss für Bezieher einer Mindestpension ist mit 31.10.2008 abgelaufen; somit können von den Gemeindeämtern keine Anträge mehr entgegengenommen werden.
  • Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss in besonderen Härtefällen wurde bis 31.12.2008 verlängert. Diese Anträge können bei den Bezirkshauptmannschaften, Referat Soziales (dort liegen die entsprechenden Richtlinien auf), gestellt werden. Bei Unklarheiten können Sie sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Bezirkshauptmannschaft in Verbindung setzen (Telefonnummer Bezirkshauptmannschaft Innsbruck: 0512/5344).

Hinweis: Sämtliche Informationen sind ohne Gewähr. Aus den Inhalten dieses Internet-Aushangs erwächst keine Rechtskraft.

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