Amtstafel 2008


Kundmachung über die Auflegung eines kombinierten
allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes

Hatting, am 18.06.2008

 

Zahl :

Bauakt

Betreff :

Kombinierter Bebauungsplan 318A016d-08 + 318E061-08

im Bereich Gp. 1529/1 (Dorfzentrum – Wohnanlage Tigewosi)

Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung vom 17.06.2008 den Beschluss gefasst,den von Herrn Arch. DI Ofner Erwin ausgearbeiteten Entwurf zur Erlassung des kombinierten allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes 318A016d-08 + 318E061-08 für die Gpn. 1529/1 und 1530 zur Gänze bzw. Gp. 1529/1 zur Gänze KG Hatting gemäß § 65 Abs. 1 des TROG 2001 i.d.g.F. während vier Wochen hindurch im Gemeindeamt Hatting während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen. Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträgern, die im Gemeindegebiet eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Gleichzeitig mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes beschließt der Gemeinderat einstimmig, gemäß § 65 Abs. 2 des TROG 2001 i.d.g.F. die Erlassung des kombinierten allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes 318A016d-08 + 318E061-08 für die Gpn. 1529/1 und 1530 zur Gänze bzw. Gp. 1529/1 zur Gänze KG Hatting. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

 

Dieser Bebauungsplan liegt in der Zeit vom

18.06.2008 bis 17.07.2008

im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am:

18.06.2008

Abgenommen am:

25.07.2008

 


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