Amtstafel 2008


Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung

Hatting, am 27.08.2008

Zahl : 189

 

Betr .: Bauverhandlung – BM Waldhart

 

Herr BM Waldhart Ferdinand aus 6402 Hatting, Hattingerberg 20, hat bei der Gemeinde Hatting um die baurechtliche Bewilligung für die Errichtung eines Betriebsgebäudes mit Wohnung auf Grundstück Nr. 1393/2 KG Hatting angesucht. Über dieses Ansuchen wird gemäß §§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG 1950) und § 24 Tiroler Bauordnung 2001 (TBO 2001) die mündliche Verhandlung für Freitag, den 5. September 2008 angeordnet. Die Amtsabordnung tritt um ca. 09:00 Uhr an Ort und Stelle zusammen. Sie können in folgende Pläne und sonstige Behelfe Einsicht nehmen: Bauansuchen und gesamte Planunterlagen; Ort: Gemeindeamt Hatting; Zeit: Täglich zu den Amtszeigen von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Rechtsgrundlagen: §§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 und § 24 Tiroler Bauordnung 2001

Wir weisen darauf hin, dass die Verhandlung – abgesehen von Ihrer persönlichen Verständigungdurch Anschlag auf der Amtstafel der Gemeinde Hatting kundgemacht wurde.

 

Angeschlagen vom: 27.08.2008 bis 05.09.2008

 

Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen (Ihr Vertreter diese versäumt). Wenn Sie aus wichtigen Gründen – zB Krankheit, Gebrechlichkeit oder Urlaubsreise – nicht kommen können, teilen Sie uns dies sofort mit, damit wir allenfalls den Termin verschieben können.

Als sonstiger Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie Einwendungen gegen den Gegenstand der Verhandlung nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde bekannt geben oder während der Verhandlung vorbringen, insoweit Ihre Parteistellung verlieren.

Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.

Gegen diesen Ladungsbescheid ist nach § 19 Abs. 4 AVG kein Rechtsmittel zulässig.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

Ergeht gleichlautend an:

  • öffentliche Be kanntmachung durch Anschlag an die Gemeindeamtstafel
  • BM Waldhart Ferdinand, Hattingerberg 20, 6402 Hatting
  • Arch. DI Baumgartner Wolfgang, Liftweg 92, 6103 Reith bei Seefeld
  • Fa. I/G/S, zH. Hr. Zangerl Robert, Stallerbach 4, 6402 Hatting
  • Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Mittleres Inntal, Liebeneggstraße 11, 6020 Innsbruck
  • TIWAG-Netz AG, Postfach 78, Eduard-Wallnöfer-Platz 2, 6020 Innsbruck
  • die Gemeinde

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