Amtstafel 2008
Kundmachung
Hatting, am 04.08.2008
Es wird gemäß § 68 Abs. 1 iVm § 67 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 -TROG 2006, LGBl. Nr. 27, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 29.04.2008 unter Pkt. 8 der Tagesordnung folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting gemäß § 68 Abs. 1 iVm § 64 Abs. 5 TROG 2006 beschlossen hat: Umwidmung im Bereich des Gst. 1352/1, KG Hatting, von derzeit Freiland in Wohngebiet gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2006 Diesem Beschluss wurde mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 21.07.2008, Zl. Ve1-2-318/56-3, gemäß § 68 Abs. 1 iVm § 66 Abs. 4 TROG 2006 die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt. Die Änderung des Flächenwidmungsplans tritt gemäß § 68 Abs. 1 iVm § 67 Abs. 1 TROG 2006 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde.
Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.
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