Amtstafel 2008


Kundmachung

Hatting, am 04.08.2008

 

Zahl :

031-2

Betreff :

Flächenwidmungsplanänderung

im Bereich der Gp. 1352/1 KG Hatting

Es wird gemäß § 68 Abs. 1 iVm § 67 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 -TROG 2006, LGBl. Nr. 27, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 29.04.2008 unter Pkt. 8 der Tagesordnung folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting gemäß § 68 Abs. 1 iVm § 64 Abs. 5 TROG 2006 beschlossen hat:

Umwidmung im Bereich des Gst. 1352/1, KG Hatting, von derzeit Freiland in Wohngebiet gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2006

Diesem Beschluss wurde mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 21.07.2008, Zl. Ve1-2-318/56-3, gemäß § 68 Abs. 1 iVm § 66 Abs. 4 TROG 2006 die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt.

Die Änderung des Flächenwidmungsplans tritt gemäß § 68 Abs. 1 iVm § 67 Abs. 1 TROG 2006 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am:

04.08.2008

Abgenommen am:

19.08.2008


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