Amtstafel 2008


STELLENAUSSCHREIBUNG

des Gemeindeverbandes Sanitätssprengel Zirl

Im Sanitätssprengel Zirl gelangt mit 01. September 2008 die Stelle einer/s Sprengelärztin/arztes zur Neubesetzung .

 

Der Sanitätssprengel Zirl ist aufgrund der Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 08.01.1953, LGBl.Nr. 7/1953 in der derzeit geltenden Fassung ein Doppelsprengel und umfasst die Gemeinden Zirl, Inzing, Hatting und Pettnau mit dem Sitz eines Sprengelarztes in der Marktgemeinde Zirl und mit dem Sitz eines zweiten Sprengelarztes in der Gemeinde Inzing. Der Sanitätssprengel hat nach dem Ergebnis der Volkszählung 2001 eine Einwohnerzahl von 11.293 Einwohnern. Für den zur Neubesetzung gelangenden Sprengelarztposten ist die Gemeinde Inzing Sprengelarztsitz, wo die/der neue Sprengelärztin/arzt auch ihren/seinen Wohnsitz begründen muss. Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Gemeindesanitätsdienstgesetzes 1952 i.d.g.F. LGBl.Nr. 83/2003, durch die Marktgemeinde Zirl. Die Bewerbungsgesuche sind binnen vier Wochen vom Tage der Veröffentlichung der Stellenausschreibung im „Boten für Tirol“ an gerechnet, am Sitz des Sanitätssprengels, das ist im Marktgemeindeamt Zirl, einzureichen. Dem Bewerbungsgesuch sind folgende Unterlagen anzuschließen: Lebenslauf, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, ggf. Heiratsurkunde, Rigorosenzeugnisse und Promotionsurkunde (ev. beglaubigte Abschriften), sowie ein Nachweis der erforderlichen Krankenhausausbildung und über die bisherige ärztliche Tätigkeit.

 

Für den Gemeindeverband – Sanitätssprengel Zirl

Der Obmann des Sprengelausschusses: Bgm. Hanspeter Schneider


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