Amtstafel 2008
Kundmachung
Hatting, am 30.04.2008
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 29.04.2008 einstimmig gemäß § 68 Abs. 1 i.V.m. § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006, LGBl. Nr. 27 i.d.g.F., die Auflage und Erlassung der Flächenwidmungsplanänderung im Bereich der Gp. 1352/1 zum Teil KG Hatting im Ausmaß von ca. 1600 m² von derzeit „Freiland“ in „Bauland / Wohngebiet“ beschlossen.
Diese Flächenwidmungsplanänderung liegt in der Zeit vom
30.04.2008 bis 29.05.2008
im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträgern, die im Gemeindegebiet eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.
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