Amtstafel 2008


Kundmachung

Hatting, am 10.04.2008

 

Die Tiroler Landesregierung beabsichtigt die sogenannte „Gaisau“ in den Gemeindegebieten der Gemeinden Inzing, Hatting und Pettnau zum Naturschutzgebiet zu erklären. Der Entwurf der diesbezüglichen Verordnung samt planlicher Darstellung wird in den Gemeindeämtern Inzing, Hatting und Pettnau sowie in der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, Referat Umwelt, während einer Frist von 4 Wochen zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

 

Hinweis :
Jedermann hat das Recht innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen (§ 30 Abs. 1 TNSchG 2005). Vom Beginn der Auflegungsfrist an bis zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Verordnung dürfen die EigentümerInnen der betroffenen Grundstücke und die sonst hierüber Verfügungsberechtigten keine Maßnahmen durchführen, durch die der Zweck der Erklärung des Gebietes zum Schutzgebiet vereitelt oder beeinträchtigt werden könnte. Nicht unter dieses Verbot fallen Maßnahmen im Rahmen der bisher üblichen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, sofern sie dem Schutzzweck nicht wiederlaufen. Das Verbot tritt außer Kraft, wenn die Verordnung nicht innerhalb eines Jahres nach dem Beginn der Auflegungsfrist erlassen wurde.

 

Für die Landesregierung: Dr. Olga Reisner e.h.

Angeschlagen am:

10.04.2008

Abgenommen am:

09.05.2008

 


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