Amtstafel 2008


Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung

Hatting, am 10.04.2008

 

Zahl : 186a-h

Betr .: Bauverhandlung – Mathoi Norbert

 

Mit Eingabe vom 19. Dezember 2007 hat der Bauwerber Mathoi Norbert aus Innsbruck, Ampfererstraße 60/III, um die Erteilung der baubehördlichen Genehmigung für die Errichtung einer Reihenhausanlage auf Gp. 1601 KG Hatting angesucht. Hierüber wird im Sinne des § 24 Abs. 1 der Tiroler Bauordnung 2001 (LGBl. Nr. 94/2001) und der §§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG 1950) die mündliche Verhandlung für

 

Mittwoch, 23. April 2008, um 9:00 Uhr

an Ort und Stelle angeordnet.

 

Sie werden eingeladen, als Partei zur Verhandlung persönlich zu erscheinen oder einen mit der Sachlage vertrauten und schriftlich bevollmächtigten eigenberechtigten Vertreter zu entsenden. Der Bauwerber wird aufgefordert, vor der Verhandlung die genaue Lage des zu erbauenden Objektes sowie die Grundgrenzen erkenntlich zu machen. Wir weisen darauf hin, dass die Verhandlung durch persönliche Verständigung der uns bekannten Beteiligten am Verfahren und durch Anschlag an der Amtstafel kundgemacht wurde. Als Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie Einwendungen gegen den Gegenstand der Verhandlung nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde bekannt geben oder während der Verhandlung vorbringen, insoweit Ihre Parteistellung verlieren und dem Parteienantrag, dem Vorhaben oder der Maßnahme, die den Gegenstand der Verhandlung bilden, als zustimmend ansehen. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den vorstehenden Bestimmungen nach § 42 AVG nicht berücksichtigt werden. Versäumt derjenige, über dessen Ansuchen das Verfahren eingeleitet wurde, die Verhandlung, so kann sie entweder in seiner Abwesenheit durchgeführt oder auf seine Kosten auf einen anderen Termin verlegt werden. Die für das Verfahren eingereichten Pläne und sonstigen Behelfe liegen bis zum Tage vor der örtlichen Verhandlung beim Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf. Gegen diesen Ladungsbescheid ist nach § 19 Abs. 4 AVG kein Rechtsmittel zulässig.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Diese Verständigung ergeht an :

  • öffentliche Be kanntmachung durch Anschlag an die Gemeindeamtstafel
  • Mathoi Norbert, Ampfererstraße 60/III, 6020 Innsbruck
  • Neurauter Ehrentraud, Bahnstraße 17, 6402 Hatting
  • BM Manzl Gerhard, Anton-Rauch-Straße 8a, 6020 Innsbruck
  • ÖBB-Infrastruktur Bau AG, Geschäftsbereich Kraftwerke, zH Hr. Ing. Lukas Ladner, Claudiastraße 2, 6020 Innsbruck
  • Walch Ewald, Knollerstraße 20, 6020 Innsbruck
  • Walch Waltraud, Siedlerweg 9, 6402 Hatting
  • Dr. Gschnitzer Georg, Andreas-Hofer-Straße 1, 6020 Innsbruck
  • Juen Leopold, Siedlerweg 7, 6402 Hatting
  • Rödlach Alfred sen., Siedlerweg 5, 6402 Hatting
  • Baumann Eva, Gries 39a, 6182 Gries in Sellrain
  • Putzer Siegfried, Siedlerweg 1, 6402 Hatting
  • Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Mittleres Inntal, Liebeneggstraße 11, 6020 Innsbruck
  • die Gemeinde

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