Amtstafel 2008


Kundmachung

Hatting, am 21.03.2008

 

Kundmachung über die Ausschreibung der Wahl zum Tiroler Landtag

 

Die Tiroler Landesregierung hat mit der Kundmachung vom 21. März 2008, LGBl. Nr. 11, die Wahl zum Tiroler Landtag auf

 

Sonntag, den 8. Juni 2008

 

ausgeschrieben. Als Stichtag wurde der 22. März 2008 festgesetzt. Als Tag der Wahlausschreibung gilt der 21. März 2008.

 

Wahlberechtigt sind:

a)

österreichische Staatsbürger, die in Tirol ihren Hauptwohnsitz haben, spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, und

b)

österreichische Staatsbürger, die vor der Verlegung ihres Hauptwohnsitzes in das Ausland diesen in Tirol hatten, spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, für die Dauer ihres Aufenthaltes im Ausland, längstens für zehn Jahr.

 

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist, abgesehen vom Wahlalter, nach dem Stichtag zu beurteilen. Das Wahlrecht nach lit. b kann bei der Landtagswahl 2008 nur ausgeübt werden, wenn rechtzeitig die Eintragung in die Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland bei einer Tiroler Gemeinde beantragt wurde.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am:

21.03.2008

Abgenommen am:

09.06.2008


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