Amtstafel 2008


Kundmachung

Hatting, am 13.03.2008

 

Gemäß § 108 Abs. 5 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass die Jahresrechnung 2007 der Gemeinde Hatting von

 

Freitag, dem 21. März 2008

bis einschließlich

Montag, dem 7. April 2008

 

während der Amtsstunden im Gemeindeamt Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebewohner während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in die Jahresrechnung Einsicht nehmen und hierzu schriftlich Einwendungen erheben, die der Gemeinderat bei der Beratung der Jahresrechnung prüfen wird.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am:

13.03.2008

Abgenommen am:

08.04.2008

 


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