Amtstafel 2008


Brennmittelaktion 2008

RICHTLINIEN BRENNMITTELAKTION 2008 

 

Die Brennmittelaktion beginnt am 1.4.2008 und endet am 30.9.2008

Die Einkommensgrenzen für die Brennmittelaktion betragen:

  • € 720,-- für Alleinstehende
  • € 1.080,-- für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften

Zur Antragstellung berechtigt sind nur Bezieher einer

  • PENSION mit Bezug der Ausgleichszulage
  • PENSIONSVORSCHUSS

Zur Antragstellung nicht berechtigt sind Bezieher von:

  • Grundsicherung
  • Arbeitslosengeld/Notstandshilfe
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Gehalt
  • Bewohner eines Alten- bzw. Pflegeheimes

Angerechnet werden

  • Unfallrenten
  • Kriegsopferrenten
  • Pensionen aus dem Ausland
  • Waisenpensionen
  • Unterhaltszahlungen
  • Sonstige Einkommen

Nicht angerechnet werden

  • Pflegegeld
  • Familienbeihilfe

 

Der Heizkostenzuschuss wird auf einen Pauschalbetrag von € 150,-- erhöht!

Die Antragstellung hat über die Gemeinde zu erfolgen! Die Brennmittelaktion ist eine Aktion des Tiroler Hilfswerkes (Michael-Gaismair-Str.1, 6020 Ibk., Tel. 0512/508-3690 FAX 508-3695).

Hinweis: Sämtliche Informationen sind ohne Gewähr. Aus den Inhalten dieses Internet-Aushangs erwächst keine Rechtskraft.

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