Amtstafel 2008


Kundmachung

Hatting, am 07.03.2008

 

Zahl :

Bauakt

Betreff :

Kombinierter Bebauungsplan 318A016c-08 + 318E060-08

im Bereich Gp. 1601 zum Teil (Reihenhäuser Bahnhofsiedlung)

 

Kundmachung

über die Erlassung eines

kombinierten allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes

 

Es wird gemäß § 67 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 - TROG 2006, LGBl. Nr. 27, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 28.01.2008 unter Pkt. 3 der Tagesordnung folgenden kombinierten Bebauungsplan gemäß § 65 Abs. 4 TROG 2006 beschlossen hat:

 

Kombinierter Bebauungsplan 318A016c-08 und 318E060-08 im Bereich der Gp. 1601 zum Teil KG Hatting;

 

Der kombinierte Bebauungsplan tritt gemäß § 67 Abs. 1 TROG 2006 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde. Der Bebauungsplan liegt gemäß § 67 Abs. 3 TROG 2006 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am:

07.03.2008

Abgenommen am:

25.03.2008

 


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