Amtstafel 2008


Kundmachung

Hatting, am 01.03.2008

 

Geschworenen- und Schöffenliste für die Jahre 2009 und 2010

 

Gemäß § 5 Abs. 3 Geschworenen- und Schöffengesetz 1990 (GSchG) wird be kannt gegeben, dass das Verzeichnis über die ausgelosten Personen der Geschworenen- und Schöffenliste für die Jahre 2009 und 2010 von

 

03.03.2008 bis 18.03.2008

 

im Gemeindeamt Hatting während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt.

Gemäß § 5 Abs. 4 kann jedermann innerhalb der Auflegungsfrist wegen der Eintragung von Personen, die die persönlichen Voraussetzungen für das Amt eines Geschworenen oder Schöffen nicht erfüllen, schriftlich oder mündlich Einspruch erheben. Die eingetragenen Personen können überdies in gleicher Weise einen Befreiungsantrag stellen.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am: 03.03.2008

Abgenommen am: 18.03.2008


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