Amtstafel 2008
Kundmachung
Hatting, am 14.02.2008
Forsttagsatzungskommission für die Gemeinde Hatting Betreff: Ergebnis der Forsttagsatzung vom 12.02.2008
Kundmachung gemäß § 25 Tiroler Waldordnung 2005
Die von der Forsttagsatzungskommission in ihrer Sitzung vom 12.02.2008 verfasste Niederschrift samt Verzeichnis der bewilligten Fällungen und Weidenutzungen liegt zur allgemeinen Einsicht während der Amtsstunden im Gemeindeamt auf. Sie kann 2 Wochen ab Anschlag dieser Kundmachung eingesehen werden. Entscheidungen (=Bescheide) der Forsttagsatzungskommission, mit denen Anträgen vollinhaltlich stattgegeben wurden, gelten mit Beginn der Auflage als zugestellt. Entscheidungen (=Bescheide) mit denen eingebrachte Anträge gekürzt bzw. abgelehnt wurden, ergehen schriftlich.
Die Berufungsfrist beträgt zwei Wochen. Sie beginnt mit dem ersten Tag der Auflage, in Fällen der schriftlichen Bescheidausfertigung mit dem Tag der Bescheidzustellung. Berufungen sind bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck einzubringen.
Bewilligte Fällungen sind gemäß § 35 Tiroler Waldordnung 2005 vor der Schlägerung durch den zuständigen Gemeindewaldaufseher oder durch das in der Liste der Fällungsbewilligungen namhaft gemachte Forstorgan auszuzeigen.
Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h. Der Vorsitzende der Forsttagsatzungskommission: Dipl.Ing. Günther Brenner e.h.
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