Amtstafel 2008
Änderung der Abfallgebührenordnung
Hatting, am 29.01.2008
Kundmachung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28. Jänner 2008 einstimmig den Beschluss gefasst, den Punkt 2 des § 3 der Abfallgebührenordnung der Gemeinde Hatting wie folgt zu ändern:
"Für die Grundgebühr gelten folgende Bemessungsgrundlagen + Gebührensätze.
Diese Beschlussfassung über die Änderung der Abfallgebührenordnung der Gemeinde Hatting tritt nach Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft.
Wer sich durch diesen Gemeinderatsbeschluss in seinen Rechten verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist beim Gemeindeamt Hatting schriftliche Aufsichtsbeschwerde erheben.
Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.
Angeschlagen am: 29.01.2008 Abgenommen am: 13.02.2008 |
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