Amtstafel 2008


Änderung der Abfallgebührenordnung

Hatting, am 29.01.2008

 

Kundmachung

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28. Jänner 2008 einstimmig den Beschluss gefasst, den Punkt 2 des § 3 der Abfallgebührenordnung der Gemeinde Hatting wie folgt zu ändern:

 

"Für die Grundgebühr gelten folgende Bemessungsgrundlagen + Gebührensätze.

Staffelung nach Personen pro Jahr

1-Personen-Haushalt

€ 37,00

(alle Gebühren inkl. Mwst.)

jede weitere Person

+ € 6,00

Für Gewerbebetriebe mit Betriebsstätte pro Jahr

€ 65,00 (inkl. Mwst.)

 

 

 

 

Entleerungsgebühr Restmüll:

120 Liter Behälter

€ 3,00

(alle Gebühren inkl. Mwst.)

240 Liter Behälter

€ 6,00

 

660 Liter Behälter

€ 13,00

 

800 Liter Behälter

€ 15,00

 

1100 Liter Behälter

€ 21,00

 

 

 

Bioabfallgebühr:

 

 

Staffelung nach Personen pro Jahr

1-Personen-Haushalt

€ 37,00

(alle Gebühren inkl. Mwst.)

jede weitere Person

+ € 7,00

Diese Gebühr gilt nur für Haushalte, welche nachweislich keine Eigenkompostierung betreiben und beinhaltet die Entleerung eines 120 Liter Behälters pro Abfuhr und Haushalt.

Entleerungsgebühr für jede weitere 120 Liter: € 3,50 (inkl. Mwst.)"

 

Diese Beschlussfassung über die Änderung der Abfallgebührenordnung der Gemeinde Hatting tritt nach Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft.

 

Wer sich durch diesen Gemeinderatsbeschluss in seinen Rechten verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist beim Gemeindeamt Hatting schriftliche Aufsichtsbeschwerde erheben.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am: 29.01.2008

Abgenommen am: 13.02.2008

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