Amtstafel 2006


Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung

Hatting, am 17.10.2006

 

Zahl : 166/2006

Betreff : Bauverhandlung – Springer Monika

 

Mit Eingabe vom 19. September 2006 hat die Bauwerberin Springer Moni ka, wohnhaft in Wattenberg, um die Erteilung der baubehördlichen Genehmigung für einen Zu- und Umbau des bestehenden Wohnhauses auf Gp. 1388 KG Hatting angesucht. Hierüber wird im Sinne des § 24 Abs. 1 der Tiroler Bauordnung 2001 (LGBl. Nr. 94/2001) und der §§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG 1950) die mündliche Verhandlung für

 

Dienstag, 7. November 2006, um 14:00 Uhr

an Ort und Stelle angeordnet.

 

Sie werden eingeladen, als Partei zur Verhandlung persönlich zu erscheinen oder einen mit der Sachlage vertrauten und schriftlich bevollmächtigten eigenberechtigten Vertreter zu entsenden. Der Bauwerber wird aufgefordert, vor der Verhandlung die genaue Lage des zu erbauenden Objektes sowie die Grundgrenzen erkenntlich zu machen. Wir weisen darauf hin, dass die Verhandlung durch persönliche Verständigung der uns bekannten Beteiligten am Verfahren und durch Anschlag an der Amtstafel kundgemacht wurde. Als Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie Einwendungen gegen den Gegenstand der Verhandlung nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde bekannt geben oder während der Verhandlung vorbringen, insoweit Ihre Parteistellung verlieren und dem Parteienantrag, dem Vorhaben oder der Maßnahme, die den Gegenstand der Verhandlung bilden, als zustimmend ansehen. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den vorstehenden Bestimmungen nach § 42 AVG nicht berücksichtigt werden. Versäumt derjenige, über dessen Ansuchen das Verfahren eingeleitet wurde, die Verhandlung, so kann sie entweder in seiner Abwesenheit durchgeführt oder auf seine Kosten auf einen anderen Termin verlegt werden. Die für das Verfahren eingereichten Pläne und sonstigen Behelfe liegen bis zum Tage vor der örtlichen Verhandlung beim Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf. Gegen diesen Ladungsbescheid ist nach § 19 Abs. 4 AVG kein Rechtsmittel zulässig.

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Diese Verständigung ergeht an:

  • öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag an die Gemeindeamtstafel
  • Springer Monika, Wattenberg 25, 6112 Wattenberg
  • Arch. DI Bailom Christian, Sirapuit 58, 6460 Imst
  • Spiß Hermann, Oberdorfstraße 16, 6402 Hatting
  • Auer Siegfried, Oberdorfstraße 26, 6402 Hatting
  • Auer Alfred & Rosmarie, Alberfeld 32, 6403 Flaurling
  • TIWAG-Netz AG, Netzanschluss, Salurner Straße 15/II, 6020 Innsbruck
  • Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Mittleres Inntal, Liebeneggstraße 11, 6020 Ibk.
  • Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. VIc, Herrengasse 1-3, 6020 Ibk.
  • die Gemeinde

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