Amtstafel 2006
Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl
Hatting, am 12.09.2006
Anlässlich der Nationalratswahl am 1. Oktober 2006 wird gemäß § 52 Abs. 2 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 (NRWO), BGBl. Nr. 471, verlautbart:
Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.
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