Amtstafel 2006


Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl

 

Hatting, am 12.09.2006

Anlässlich der Nationalratswahl am 1. Oktober 2006 wird gemäß § 52 Abs. 2 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 (NRWO), BGBl. Nr. 471, verlautbart:

 

1.

Wahllokal(e) und dazugehörige Verbotszone(n):

 

Bezeichnung: Volksschule Hatting

Adresse: Schulgasse 1

 

Verbotszone:50 m im Umkreis des Wahllokals

 

2.

Wahlzeit von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr

 

Während der Wahlzeit ist die Stimmenabgabe durchlaufend möglich. Als Urkunden oder amtliche Bescheinigungen zur Feststellung der Identität kommen insbesondere in Betracht: Personalausweise, Pässe und Führerscheine, überhaupt alle amtlichen Lichtbildausweise. Der Meldezettel ist zum Nachweis der Identität nicht geeignet.

 

3.

Am Wahltag ist innerhalb der Verbotszone (Verbotszone ist das Gebäude, in dem sich ein Wahllokal befindet, ferner die im Punkt 1 als Verbotszone näher beschriebenen Flächen) folgendes verboten:

 

a) jede Art der Wahlwerbung, insbesondere auch durch Ansprachen an die Wähler(innen), durch Anschlag oder Verteilen von Wahlaufrufen oder von Kandidatenlisten und dergleichen,

 

b) jede Ansammlung von Personen sowie

 

c) das Tragen von Waffen jeder Art. (Das Verbot des Tragens von Waffen bezieht sich nicht auf jene Waffen, die am Wahltag von im Dienst befindlichen Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes und Justizwachebeamten nach ihren dienstlichen Vorschriften getragen werden müssen.)

 

4.

Übertretungen dieser Verbote werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 218 €, im Fall der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen geahndet.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am:

12.09.2006

Abgenommen am:

02.10.2006

 


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