Amtstafel 2006


Kundmachung über die Auflegung
des Gefahrenzonenplan-Entwurfes Hatting

Hatting, am 14.09.2006

 

Zahl :

633

Betreff :

Gefahrenzonenplan Hatting

Der Gefahrenzonenplan-Entwurf besteht aus neun Teilen. Diese Teile stellen Gefahrenzonen auf den Kartenblättern 2224-11, 2224-12, 2224-18, 2224-19, 2224-20, 2224-26 und 2224-27 dar. Der achte Teil ist die Gefahrenkarte, welche die Prozesse im gesamten Gemeindegebiet darstellt. Der neunte Teil ist die Übersichtskarte über die Blattschnitte. Der Erhebungszeitraum des Gefahrenzonenplan-Entwurfes liegt im Herbst 2004 und Sommer 2006. Fachlich vorgeprüft wurde der gegenständliche Gefahrenzonenplan-Entwurf durch die Sektion Tirol am 3. August 2006. Die fachliche Vorprüfung wurde vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit Zahl LE.3.3.3/0120-IV/5/2006 am 1. September 2006 genehmigt.

Es wurde der raumrelevante Bereich von Hatting der Gefahrenzonenplanung unterzogen.

Als Voraussetzung für die kommissionelle Überprüfung nach dem Forstgesetz 1975 i.d.d.g.F. (Bundesgesetzblatt Nr. 440/1975 und Bundesgesetzblatt Nr. 231/1977, 142/1978, 576/1987, 108/2001 und 59/2002) wird der Entwurf des Gefahrenzonenplanes Hatting in der Zeit vom

 

14.09.2006 bis 13.10.2006

 

im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, innerhalb der gesetzlichen Auflegungsfrist zum Entwurf des Gefahrenzonenplanes schriftlich Stellung zu nehmen.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am:

14.09.2006

Abgenommen am:

13.10.2006

 


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