Amtstafel 2006


Kundmachung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat

Hatting, am 10.08.2006

 

Gemäß § 1 Abs. 3 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 wird hiermit die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, BGBl. II Nr. 280/2006, bekannt gemacht. Die Verordnung hat folgenden Wortlaut:

 

„Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages.

 

Aufgrund des § 1 Abs. 2 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 (NRWO), BGBl. Nr. 471, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 90/2003, wird verordnet:

§ 1. Die Wahl für den Nationalrat wird ausgeschrieben.

§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 1. Oktober 2006 festgesetzt.

§ 3. Als Stichtag wird der 1. August 2006 bestimmt.“

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am:

10.08.2006

Abgenommen am:

02.10.2006

 


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