Amtstafel 2006


Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung

Hatting, am 16.08.2006

 

Zahl : 163/2006

Betr .: Bauverhandlung – Mathoi Norbert

 

Mit Eingabe vom 21. März 2006 hat der Bauwerber Mathoi Norbert, wh. in Innsbruck, Müllerstraße 57, um die Erteilung der baubehördlichen Genehmigung für die Errichtung einer Wohnanlage mit insgesamt 3 Wohneinheiten auf Gp. 1434 KG Hatting angesucht. Hierüber wird im Sinne des § 24 Abs. 1 der Tiroler Bauordnung 2001 (LGBl. Nr. 94/2001) und der §§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG 1950) die mündliche Verhandlung für

 

Dienstag, 29. August 2006, um 15:00 Uhr

an Ort und Stelle angeordnet.

 

Sie werden eingeladen, als Partei zur Verhandlung persönlich zu erscheinen oder einen mit der Sachlage vertrauten und schriftlich bevollmächtigten eigenberechtigten Vertreter zu entsenden. Der Bauwerber wird aufgefordert, vor der Verhandlung die genaue Lage des zu erbauenden Objektes sowie die Grundgrenzen erkenntlich zu machen. Wir weisen darauf hin, dass die Verhandlung durch persönliche Verständigung der uns bekannten Beteiligten am Verfahren und durch Anschlag an der Amtstafel kundgemacht wurde. Als Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie Einwendungen gegen den Gegenstand der Verhandlung nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde bekannt geben oder während der Verhandlung vorbringen, insoweit Ihre Parteistellung verlieren und dem Parteienantrag, dem Vorhaben oder der Maßnahme, die den Gegenstand der Verhandlung bilden, als zustimmend ansehen. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den vorstehenden Bestimmungen nach § 42 AVG nicht berücksichtigt werden. Versäumt derjenige, über dessen Ansuchen das Verfahren eingeleitet wurde, die Verhandlung, so kann sie entweder in seiner Abwesenheit durchgeführt oder auf seine Kosten auf einen anderen Termin verlegt werden. Die für das Verfahren eingereichten Pläne und sonstigen Behelfe liegen bis zum Tage vor der örtlichen Verhandlung beim Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf. Gegen diesen Ladungsbescheid ist nach § 19 Abs. 4 AVG kein Rechtsmittel zulässig.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Diese Verständigung ergeht an :

  • öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag an die Gemeindeamtstafel
  • Mathoi Norbert, Müllerstraße 57, 6020 Innsbruck
  • Spiß Hermann jun., Oberdorfstraße 16, 6402 Hatting
  • Baumeister Gerhard Manzl, Anton-Rauch-Straße 8a, 6020 Innsbruck
  • Praxmarer Karl & Marianne, Wiesenweg 10, 6402 Hatting
  • Dr. Schuler Armin, Salzstraße 3, 6402 Hatting
  • Mag. Brötz Dunja, Schießstand 2, 6402 Hatting
  • Kluckner Ewald & Elfi, Schießstand 4, 6402 Hatting
  • Maier Josef & Philomena, Schießstand 6, 6402 Hatting
  • TIWAG-Netz AG, Netzanschluss, Salurner Straße 15/II, 6020 Innsbruck (inkl. Lageplan)
  • Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Mittleres Inntal, Liebeneggstraße 11, 6020 Innsbruck
  • die Gemeinde

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